Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben des Betriebsrats

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Der Betriebsrat hat zahlreiche Aufgaben zu erfüllen und trägt große Verantwortung. Die regelmäßige Weiterbildung in einem Betriebsrat Seminar stellt sicher, dass die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich vertreten werden. Die vielfältigen Kontrollaufgaben sind gesetzlich eindeutig geregelt, ebenso die Pflichten des Arbeitgebers. Nur bestens informierte Betriebsräte sind in der Lage, sich erfolgreich um die Belange der Mitarbeiter zu kümmern.

Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats als Kontrollorgan

Die allgemeinen Aufgaben liegen im personellen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich. In erster Linie übt der Betriebsrat eine Rechtskontrolle aus, allerdings ist er kein übergeordnetes Kontrollorgan des Arbeitgebers. An erster Stelle steht das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, weshalb in die Leitung des Betriebes keinesfalls durch einseitiges Handeln eingegriffen werden darf.
Natürlich ist der Betriebsrat die erste Adresse, wenn Rechtsansprüche der Arbeitnehmer nicht erfüllt werden. In diesem Fall kann der Betriebsrat auf Erfüllung drängen – andernfalls müssen die Arbeitnehmer ihre Ansprüche unter Umständen auf dem Klagewege geltend machen.
In seiner Überwachungspflicht hat der Betriebsrat darauf zu achten, dass alle Gesetze, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen, welche dem Arbeitnehmer zugute kommen, ordnungsgemäß durchgeführt werden – Unfallverhütungsvorschriften und Tarifverträge eingeschlossen. Besonders Vorschriften, die das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht betreffen, müssen durch den Betriebsrat überwacht werden: die Entgeltfortzahlung im Krankeitsfall, Mutterschutz- sowie Jugendarbeitsschutzgesetz sowie das Kündigungsschutzgesetz. Auch die Belange des Gleichbehandlungsgrundsatzes, insbesondere was Gleichstellung von Männern und Frauen bei Einstellung, Weiterbildung, Schulung und beruflichen Aufstieg betrifft, ist vom Betriebsrat zu überwachen.
Sich für lebbare Arbeitsbedingungen einzusetzen gehört ebenso zu den Aufgaben, denen Sie sich nach der Betriebsrat Wahl stellen dürfen. Der Betriebsrat hat das Recht, Dienstpläne und Arbeitsverträge einzusehen und deren korrekte Umsetzung zu kontrollieren. So soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert und die kollektivvertragliche Entlohnung der Arbeitnehmer sichergestellt werden. Wichtig: Wenn der Betriebsrat aus weniger als neun Personen besteht, muss eines der Mitglieder per Betriebsratsbeschluss zur Einsichtnahme in z.B. Gehaltslisten beauftragt werden. Der Betriebsratsvorsitzende ist immer dazu berechtigt. Über aktuelle Regelungen informieren Sie sich am besten bei einem Betriebsrat Seminar beim Poko-Institut für Weiterbildung.

Pflichten des Arbeitgebers und andere Wege der Informationsbeschaffung

Der Betriebsrat hat einen umfassenden Unterrichtungsanspruch, um seine Aufgaben ordentlich erfüllen zu können. Natürlich kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt. In diesem Falle ist es wichtig, die verschiedenen Mittel zu kennen, die dem Betriebsrat zur Verfügung stehen: An erster Stelle steht hier der Auskunftsanspruch. Dieser besteht, wenn der Betriebsrat eine Aufgabe wahrzunehmen hat und eine Information hierfür erforderlich ist. Sollte der Arbeitgeber die Auskunft verweigern, obwohl der Anspruch eindeutig belegt ist, kann ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht angestrebt werden. Des Weiteren muss der Arbeitgeber kompetente Auskunftspersonen zur Verfügung stellen; der Betriebsrat kann aber auch Sachverständige hinzuziehen, wenn dies für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Eine weitere Möglichkeit der Informationsbeschaffung stellt schließlich die Arbeitsplatz- bzw. Betriebsbegehung dar.
Nicht nur für Betriebsratsvorsitzende ist es wesentlich, über diese Rechte Bescheid zu wissen. Die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit haben Sie, wenn alle Betriebsrat Mitglieder auf dem gleichen Wissensstand sind. Neben Fachliteratur ist auch die regelmäßige Schulung ein wichtiger Faktor. Der perfekte Zeitpunkt, um alle Beteiligten auf den gleichen Stand zu bringen, ist kurz nach der Betriebsrat Wahl. Das Poko-Institut für Weiterbildung bietet mit seinen umfangreichen Seminaren den optimalen Rahmen, um alle Rechte und Pflichten genau kennenzulernen und aktuelle Fälle mit Fachleuten zu diskutieren.

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