Steuerstrafrecht – Nie so gefragt wie heute

Quelle: Gerd Altmann / pixelio.de

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Noch nie zuvor waren die Bereiche des Steuerstrafrechts so gefragt, wie es heute der Fall ist. Dieses beinhaltet alle Vergehen und Delikte gegen die einzelnen Steuergesetzte, die mit gewissen Sanktionen bestraft werden. Besonders verbreitet ist heutzutage die Steuerhinterziehung, bei der mittlerweile mit hohen Strafen zu rechnen ist. Doch beim Steuerstrafrecht ist es nicht nur so, dass der Beschuldigte bestraft, sondern auch das seine Rechte von Anwälten vertreten werden. Interessenten haben mittlerweile die Möglichkeit, sich rund um das Thema Steuerstrafrecht im Internet zu erkundigen. Hier erfährt man alle Einzelheiten zu den Themen Hausdurchsuchungen, der Methode einer Selbstanzeige, mit welchen Konsequenzen der Betroffene zu rechnen hat und wie ein solches Verfahren insgesamt abläuft.

Was passiert bei einem Steuerhintergehen?

Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn der Beschuldigte entweder gar keine Steuern gezahlt hat oder nicht den vollen Beitrag leistete. Auch eine Zahlung, die nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums erfolgte, fällt unter diese Straftat. Selbst der Versuch eine Steuerhinterziehung zu vollziehen ist strafbar. Hat der Betroffene die zuständigen Behörden versucht zu täuschen, indem er falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, sind mit Geldstrafen oder Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren zu rechnen. Sobald der Verdacht einer solchen Steuerhinterziehung besteht, so darf das Finanzamt eine Hausdurchsuchung durchführen.

Experten raten, dass ein Betroffener sich zur Selbstanzeige entschließt und sich den Behörden stellt. Nur in dem Fall kann er sich der Straffreiheit sicher sein. Denn in diesem Fall wird die Selbstanzeige als sogenannte Rechtswohltat bezeichnet und mit einer Strafminderung belohnt. Die Beiträge müssen jedoch in jedem Fall geleistet werden. Zusätzlich ist es jedoch ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, welcher sich auf das Themengebiet des Strafrechts spezialisiert hat.

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