Siri, Alexa, Google Home & Co: Wer hört alles mit?

Panchenko Vladimir/shutterstock.com

Mittlerweile nutzen etwa ein Drittel aller Deutschen sprachgesteuerte Assistenten wie Siri, Alexa, Google Nest (früher Google Home), aber auch Skype und Cortana. So ist es mit Hilfe angeschlossener Systeme beispielsweise möglich, allein mit einem Sprachbefehl einen bestimmten Musiktitel abspielen und Kochrezepte vorlesen zu lassen, aber auch das  Licht an- und auszuschalten, einen bestimmten Film auszuwählen, aber auch nach Informationen im Internet zu suchen, die dann vorgelesen werden.

Wir möchten hier einmal die wichtigsten sprachgesteuerten Assistenten kurz vorstellen und zugleich darauf hinweisen, was mit den so gewonnenen Informationen geschehen kann.

Grundlegendes zu Alexa, Siri, Google Home etc.

Beim Amazon Echo handelt es sich um einen sprachgesteuerten internetbasierten persönlichen Assistenten, der die Form eines Lautsprechers hat. Er greift auf verschiedene Dienste des Herstellers, aber auch von Drittanbietern zu. Sofern er nicht komplett ausgeschaltet wurde, befindet er sich immer in einer Art Bereitschaft. Fällt das Wort Alexa, nimmt das Gerät den Befehl mit seinen eingebauten Mikrofonen auf und führt ihn aus. Sämtliche Aufzeichnungen werden in einer Cloud hinterlegt und können vom Nutzer dort gelöscht werden. Alexa ist seit Sommer 2015 in den USA und seit Oktober 2016 in Deutschland erhältlich.

Schon etwas länger, nämlich seit 2011, gibt es die von Apple entwickelte Software Siri, die ebenfalls die gesprochene Sprache verarbeitet und dadurch Funktionen eines persönlichen Assistenten übernimmt. Es läuft auf den verschiedensten Apple Betriebssystemen und kann sowohl mit iPhone, iPad, MacBook und Apple TV genutzt werden. Siri gibt auf Fragen des Nutzers die passenden Antworten und kann Kommandos ausführen, die sonst manuell vorgenommen werden müssten. Bei Geräten der neuesten Generation wird Siri durch den Sprachbefehl „Hey, Siri“ aktiviert.

Auf Zuruf kann es unter anderem Anrufe zu Personen aufbauen, deren Kontaktdaten im Telefonbuch gespeichert sind, Einträge im Kalender vornehmen, Entfernungen zwischen Orten berechnen, Wettervorhersagen abrufen oder aber im Internet zu recherchieren.

Genau wie beim Amazon Echo handelt es sich beim Google Home um einen Smart-Home-Lautsprecher, der mit Mikrofonen ausgestattet ist. Er stellt den Google-Nutzern den persönlichen digitalen Google Assistant zur Verfügung. Um das Gerät nutzen zu können, muss die Software mit dem eigenen Google-Konto verbunden werden. Google Home wurde im Jahr 2019 in „Google Nest“ umbenannt.

Cortana ist eine 2014 von Microsoft entwickelte Software, die mit den Betriebssystemen Windows Phone 8.1, Android, iOs, Xbox One und natürlich auf Windows 10 kompatibel ist und Befehle in natürlicher Sprache verarbeiten kann. Dazu bedient sie sich unter anderem der Suchmaschine Bing. Das Anlegen von Terminen im internen Kalender durch eine Spracheingabe ist genauso gut möglich wie der Aufbau von Telefonanrufen zu Kontakten, die im Telefonbuch gespeichert sind. Die Planung von Routen ist ebenfalls möglich. Im Notizbuch werden Informationen zu Interessen des Nutzers abgespeichert. Aus dem Standby-Betrieb kann Cortana mit dem Sprachbefehl „Hey, Cortana“ geweckt werden.

Der 2003 eingeführte und seit 2011 zu Microsoft gehörende Instant-Messaging-Dienst Skype ermöglicht die bekannte IP-Telefonie, aber auch Videokonferenzen, Instant-Messaging, die Dateiübertragung und das sogenannte Screen-Sharing. Basis der Datenübertragung ist ein Netzwerkprotokoll. Skype ermöglicht das kostenlose Telefonieren zwischen Skype-Kunden. Gegen eine Zusatzgebühr sind auch Verbindungen zu Mobiltelefonen und Festnetzanschlüssen möglich. Aktuell können via Skype auch Konferenzschaltungen mit bis zu 25 Teilnehmern realisiert werden.

Spracherkennung kann für Unternehmen problematisch werden

Bei allen vorgestellten Varianten werden in irgendeiner Form Daten gespeichert. Vielerorts besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf diese Daten zurückgreifen und so ein immer besseres Profil der Nutzer erstellen. Auch für Unternehmen, die Siri, Alexa, Google Nest oder Cortana nutzen, kann dies zu großen Schwierigkeiten führen, denn es besteht die Gefahr, dass diese Systeme gehackt und interne Unternehmensdaten abgegriffen werden können. Befinden sich Produkte in der Entwicklung, wird sicher die Konkurrenz großes Interesse an den Informationen zeigen.

Deshalb sollte die Nutzung dieser Systeme im Unternehmen genau hinterfragt werden. Ein guter Ansprechpartner dafür ist der Datenschutzbeauftragte (DSB), der von Firmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bestellt werden muss. Aber auch sonst ist es sehr sinnvoll, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der zusammen mit der IT-Abteilung bei der Sicherung interner Computersysteme behilflich sein kann.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Datenschutzbeauftragte können Mitarbeiter des eigenen Unternehmens sein, die eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung absolviert haben. Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten, der dann für mehrere Unternehmen tätig sein kann, ist möglich. Eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten bietet beispielsweise das modal Sachverständigen Ausbildungs- und Kompetenz-Center in deutschlandweit stattfindenden, meist fünftägigen Seminaren an. Für Interessierte hier der direkte Weg zum Seminar (https://www.modal.de/ausbildung/datenschutz/).

Warum sollte man bei der Nutzung von Spracherkennungssystemen Vorsicht walten lassen?

Sämtliche Sprachaufnahmen werden erst einmal gespeichert, einige Anbieter werten sie sogar aus. Amazon macht beispielsweise keine Angaben dazu, wie lange die Daten gespeichert werden, wenn sie vom Nutzer nicht selbst gelöscht werden. Letzteres ist relativ einfach über die Alexa-App möglich. Auch Google Nest ermöglicht es den Nutzern, die Daten selbst zu löschen. Vermutlich wird sich aber kaum jemand die Mühe machen, nach jeder Nutzung des Systems die Daten zu entfernen.

Interessant ist auch, dass Google erst einmal viele Daten abfragt, bevor der Lautsprecher als Assistent eingesetzt werden kann. Voraussetzung dafür ist auch, dass die Google-App mit dem Google-Konto verknüpft ist. Somit erhält sie Zugriff auf sämtliche Suchaktivitäten, aber auch auf alle App-Aktivitäten und auf den Standort. Auch Kalender, Kontakte und Sensorinformationen müssen geteilt und die Zustimmung zur Aufzeichnung der Spracheingaben gegeben werden. Erst wenn alle diese vier Berechtigungen vorliegen, ist die Nutzung von Google Nest möglich.

Smarte Lautsprecher registrieren Gewohnheiten ihrer Nutzer

Natürlich kann man die Lautsprecher zum Abhören von Musik verwenden. Die meisten nutzen sie aber für zahlreiche Annehmlichkeiten, so beispielsweise

 

  • zum Diktieren und Abrufen von E-Mails und anderer gespeicherter Dokumente,
  • zur Steuerung der Heizungsanlage oder des Lichts,
  • zur Erstellung von Einkaufslisten,
  • zum Bestellen in Online-Shops,
  • zum (Vor-)Lesen des e-Papers einer Tageszeitung

und dergleichen mehr. Nach längerer Nutzung wissen die Systeme dann, wenn jemand aufsteht (da er ja das Licht anschalten lässt und einen integrierten Wecker nutzt), welche Gewohnheiten er hat, was er bevorzugt isst und trinkt, in welche Gaststätten er gern einkehrt, aber auch, welche Hobbys er pflegt.

Mit der Analyse dieser Kundendaten kann von den Unternehmen viel Geld verdient werden. So ist es Amazon und Google möglich, personalisierte Werbung zu schalten, welche sie dann auch über die Sprachassistenten weiterleiten.

Besonders aus datenschutzrechtlicher Sicht gibt es noch einen weiteren Punkt, der zu beachten ist: Immer mehr Geräte werden mit mehreren Sprachassistenten verknüpft, die dann die Daten untereinander austauschen können. So kündigten Amazon und Microsoft bereits im Jahr 2017 an, dass Alexa und Cortana miteinander interagieren werden. Mit einem Windows 10-Computer, der mit Contana arbeitet, ist es möglich, Alexa Fragen zu stellen. Zukünftig werden auch noch weitere Geräte mit Google Assistant oder Alexa an Bord produziert.

Dazu gehören Fernseher, Kühlschränke, Öfen, Lichtschalter, Rauchmelder, Autos, Badezimmerspiegel und Lautsprecher anderer Hersteller. Gerade aus Sicht des Datenschutzes ist dies sehr problematisch. Zumal man als Kunde auch leicht den Überblick verlieren kann, wo welche Daten gespeichert sind.

Ungewollte Sprachaufnahmen möglich

Natürlich sind Amazon Echo und Google Nest Lautsprecher mit einem Ausschaltknopf ausgestattet. Allerdings besteht auch dann noch die Möglichkeit, dass die eingebauten Mikrofone Daten aufzeichnen, wenn die Geräte ausgestellt sind und die Aktivierungswörter nicht gesprochen werden, wie Sicherheitsforscher schon 2017 bei zwei Modellen nachwiesen. Dazu musste beispielsweise am Amazon Echo nur eine kleine Veränderung vorgenommen werden.

Damit bei Amazon keine ungewollten Bestellungen – beispielsweise durch die eigenen Kinder – per Sprachbefehl erfolgen, sollte die Echo-Bestellfunktion mit einem PIN geschützt und die Daten im Suchverlauf der App regelmäßig kontrolliert werden.

Alternative zu Siri, Alexa und Co.

Im Jahr 2017 hat die Mozilla-Stiftung mit ihrem Common Voice Projekt eine frei zugängliche Sprachdatenbank veröffentlicht, die um ein quelloffenes Programm zur Spracherkennung ergänzt wurde. Jeder kann diese Dienste nutzen und weiterentwickeln. Jeder Nutzer kann hier Aufnahmen hinterlegen und den Sprachassistenten downloaden.

You may also like...