
© pixabay.com
Mit zunehmender Anzahl an Akademikern befassen sich jedes Jahr erneut viele junge Menschen mit dem sogenannten BAföG, eine Kurzfassung von dem Begriff Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ein Gesetz, das grundsätzlich dazu geschaffen wurde um auch jungen Erwachsenen aus einfachen oder schlechten Haushalten eine fundierte Ausbildung oder ein Studium zu ermöglichen, denn in den meisten Fällen sind gerade diese Jahre durch Umzüge/Lern Materialien oder einfache Lebenshaltungskosten sehr kostenintensiv.
BAföG soll also ganz einfach Bildungsfreiheit erreichen und damit für jeden die gleichen Voraussetzungen schaffen. Das ist natürlich eine tolle Idee, nun gibt es aber einiges zu beachten, sollte man Interesse an BAföG besitzen, denn nicht jeder bekommt die gleiche Unterstützung ausbezahlt.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Grundsätzlich gilt, dass jeder Studierende einen generellen Anspruch auf die Zahlung von BAföG besitzt, allerdings müssen dafür alle Voraussetzungen, die das Bundesausbildungsförderungsgesetz festlegt, erfüllt sein. Dazu gehört in den meisten Fällen, dass Studierende die älter als 30 sind oftmals Ihren Anspruch auf BAföG verlieren. Ausgenommen sind hierbei nur Studierende mit Kind oder Studenten, die einen Masterstudiengang anstreben, Sie können den Anspruch bis zum 35. Lebensjahr verlängern.
Der Inhalt des Studiums oder der Ausbildung spielt dabei keine Rolle, es muss allerdings eine Vollzeit Ausbildung sein, die entweder über den ersten oder zweiten Bildungsweg läuft
Ein Wechsel der Fachrichtung oder ein Abbruch sollte dabei mit dem BAföG Anspruch abgeglichen werden, denn gerade bei Wechsel in höheren Semestern, kann das BAföG gefährdet sein und muss eventuell beim zuständigen Amt begründet werden.
Ein Ausfall wegen Behinderung oder Krankheit ist von dieser Regelung natürlich ausgenommen. Auch ein Abbruch oder Wechsel innerhalb der ersten 3 Semester ist unproblematisch, den diese Zeit gilt als Orientierungsphase und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, die ebenfalls den Anspruch bei Überschreiten dieser Grenze infrage stellen kann.
Wie viel Bafög steht mir zu?
Um faire Bedingungen für alle zu schaffen, existieren unterschiedliche Größen des sogenannten BAföG-Regelbedarfssatzes. Das Einkommen sowie Vermögen des Studierenden, das Einkommen der Eltern und der Lebenspartner/Ehepartner, wird sorgfältig bestimmt, um aus diesen Summen eine verhältnismäßige Förderung zu berechnen. Das bedeutet im Klartext, dass Studenten aus einem wohlhabenden Haushalt deutlich weniger Bafög erhalten werden, als Ihre Kommilitonen aus ärmeren Verhältnissen.
Dabei gilt es noch zu beachten, dass der BAföG-Regelbedarfssatz grundsätzlich schon höher ist, falls der Studierende nicht mehr im Haushalt seiner Eltern wohnt. Neben der eigentlichen Bafög Vergütung existieren noch einige Sonderformen, wie zum Beispiel der Kinderbetreuungszuschlag, der jungen Familien 130 Euro pro Kind/Monat überweist.
Außerdem erhalten Studierende, die eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen einen Zuschuss von 71 Euro für die Krankenversicherung und 15 Euro für die Pflegeversicherung. Um den eigenen Anspruch dann professionell zu ermitteln, eignet sich hervorragend ein BAföG Rechner, der nur mit den entsprechenden Informationen ausgefüllt werden muss.