Strafrecht für Geschäftsführer einer GmbH: Was man wissen sollte

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Der Geschäftsführer einer GmbH trägt nicht nur große wirtschaftliche und personelle Verantwortung, er ist auch Entscheidungsträger in zahlreichen Alltagsgeschäften des Unternehmens und übt weitere Funktionen aus. In dieser Rolle kann ein Geschäftsführer bei mangelnder Kenntnis der aktuellen Rechtslage und der mit einer GmbH verbundenen Pflichten schnell in den Fokus von strafrechtlichen Ermittlungen geraten.

Wissenswertes über das Strafrecht für Geschäftsführer einer GmbH

Der Geschäftsführer hat eine Reihe wichtiger Pflichten zu erfüllen, um sich durch seine Tätigkeit nicht strafbar zu machen. Dazu gehören beispielsweise die Vermögensbetreuungspflicht und Geheimhaltungspflicht, aber auch umfangreiche Pflichten im Hinblick auf das Steuerrecht und eine mögliche Insolvenz. Bestenfalls ist ein Geschäftsführer deshalb mit allen für ihn relevanten Rechtsbereichen zumindest grundsätzlich vertraut und vermeidet dadurch Fehlentscheidungen und das Unterlassen zwingend erforderlicher Handlungen. Das ist aufgrund der hohen Komplexität des Wirtschaftsrechts und Steuerrechts jedoch oft nicht der Fall und in diesen Situationen kann es zu strafbaren Handlungen durch den Geschäftsführer einer GmbH kommen.

Um solche schwerwiegenden Fehler und Konsequenzen bereits im Vorfeld zu vermeiden, finden Geschäftsführer Beratung in heiklen Situationen bei Anwälten wie beispielsweise der Kölner Anwaltskanzlei Rosentreter & Scholz. Sie hat sich auf das Strafrecht spezialisiert und berät unter anderem auch Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sollte es bereits zu einem Tatvorwurf gekommen sein, finden GmbH Geschäftsführer bei den erfahrenen Fachanwälten eine Vertretung im aktuellen Rechtsstreit.

Bestätigt sich ein Tatverdacht und es kommt zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH, haftet dieser mit seinem Privatvermögen für den entstandenen Schaden, Strafen oder eventuelle Schadenersatzansprüche Dritter. Das kann im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin des Geschäftsführers führen und weitreichende Konsequenzen für sein Privatleben und seine berufliche Zukunft haben. Deshalb ist eine Rechtsberatung bei Unsicherheiten immer der sichere Weg zur frühzeitigen Vermeidung möglicher Fehlentscheidungen. Sinnvoll und notwendig ist die Vertretung durch einen erfahrenen Fachanwalt jedoch auch dann, wenn bereits ein Straftatbestand vorliegt.

In welchen Bereichen können sich GmbH Geschäftsführer strafbar machen?

Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich auf vielfältige Weise strafbar machen und das in den meisten Fällen eigenhändig. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer die strafbare Handlung selbst vollzogen hat. Klassische Bereiche, in denen ein Geschäftsführer strafrechtlich belangt werden kann, sind das Veruntreuen oder Vorenthalten von Arbeitsentgelt, eine Verletzung der Buchführungspflicht, Untreue, Bilanzdelikte, Steuerdelikte, Insolvenzdelikte und Betrug. Allerdings kann bereits bei der Gründung einer GmbH durch mangelndes Wissen ein Straftatbestand durch falsche Angaben entstehen.

Gerade in dieser Phase ist es für Gründer einer GmbH wichtig, sich rechtlich abzusichern. Allerdings können nicht nur Geschäftsführer einer solchen GmbH gegen das Wirtschaftsstrafrecht verstoßen. Auch Gesellschafter können in einigen der genannten Bereiche strafrechtlich relevante Handlungen begehen, die aus Unwissenheit über die aktuell gültige Rechtslage oder aus einem Vorsatz resultieren.

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