Haftpflichtschaden im Unternehmen: Was ist ein Ausfallschaden?

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In einem Unternehmen kann ein schädigendes Ereignis dazu führen, dass der Betriebsablauf gestört wird und Umsätze ausfallen. Hierbei handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, welcher von der Haftpflichtversicherung des Schädigers beglichen wird, sofern dieser über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Was Unternehmen zum Thema Ausfallschaden wissen sollten, wie er berechnet wird und weitere Fakten findet man in diesem Artikel.

Ausfallschaden: Definition und wichtige Fakten

Bei einem so genannten Ausfallschaden handelt es sich um finanzielle Einbuße, die im Rahmen des Haftpflichtschadens gegenüber der Versicherung des Schädigers geltend gemacht werden können. Ein Ausfallschaden beziffert die Höhe des entgangenen Gewinns, welcher zu erwarten gewesen wäre, sofern keine Schädigung stattgefunden hätte. Damit ist ein Ausfallschaden Teil des Haftpflichtschadens und der Schädiger laut § 249 Abs. 1 BGB dazu verpflichtet, den ohne das schädigende Ereignis bestehenden Zustand wieder herzustellen. Um entstandene Ausfallschäden gegenüber einer vorhandenen Versicherung geltend zu machen, muss die Höhe des Schadens ermittelt und dokumentiert werden.

Hierzu ist eine exakte Ermittlung von entgangenem Gewinn erforderlich. Das kann auf unterschiedliche Weise erfolgen und muss gegenüber der Versicherung belegt werden. Dabei ist jedoch maßgeblich, dass dieser Gewinn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen ist. Eine hundertprozentige Nachweispflicht besteht nicht, da diese in vielen Fällen nicht möglich wäre.

Möglichkeiten zur Ermittlung des Ausfallschadens

Eine Möglichkeit zum Ermitteln des Ausfallschadens ist das Heranziehen von bereits erteilten Aufträgen, welche aufgrund des schädigenden Ereignisses nicht ausgeführt werden konnten. Anhand solcher Aufträge lässt sich ein Schaden relativ genau ermitteln und nachweisen. Eine andere Möglichkeit ist die Schätzung des weggefallenen Gewinns. Basis dieser Schätzung können wirtschaftliche Auswertungen aus Vorjahren sein, bei welchen jedoch Wachstumsraten oder Schrumpfungstendenzen berücksichtigt werden müssen.

Ein entgangener Gewinn wird immer auf Basis von Roherlösen beziffert. Von diesen Roherlösen sind die eingesparten Betriebskosten abzuziehen. Ebenso müssen andere Schadenminderungskosten berücksichtigt werden. Sollte das schädigende Ereignis zu einem Ausfallschaden und gleichzeitig zu einer Erhöhung der Betriebskosten geführt haben, müssen die höheren Betriebskosten aufgeführt und belegt werden.

Wichtig: Keine Befristung der Haftzeit

Ein wichtiger Unterschied zum sogenannten Betriebsunterbrechungsschaden ist, dass bei einem Haftpflichtschaden die Haftzeit nicht begrenzt ist. Wird beispielsweise ein Selbstständiger schwer geschädigt und kann seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen, so beläuft sich der Ausfallschaden auf den gesamten, im restlichen Erwerbsleben zu erwartenden Gewinn des Geschädigten.

Steuerpflicht bei Entschädigungen

Wird bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Schädigers eine Entschädigung an ein geschädigtes Unternehmen oder einen Einzelunternehmer ausgezahlt, ist diese Entschädigung nach § 24 Nr. 1 EStG einkommensteuerpflichtig. Sie ist dabei so zu bewerten wie der ausgefallene Gewinn. Das gilt ebenso für die Berechnung der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Daher ist es üblich, dass im Zusammenhang mit einer Entschädigungszahlung eine Vor-Steuer-Berechnung durchgeführt wird.

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