Gewerbesteuer – Worauf Unternehmer achten sollten

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Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die Ertragsabhängig von Gewerbetreibenden an ihre Gemeinde ableiten müssen. Bei der Gründung eines Unternehmens ist möglicherweise eine Gewerbesteuer abzuführen. Unter der Gewerbesteuer wird die ertragsabhängige Besteuerung der Firma eines Gewerbetreibenden bezeichnet. Keine Gewerbesteuer müssen jedoch Freiberufler bezahlen. Nur mit wenigen Ausnahmen übernimmt das Finanzamt die Verwaltung der Gewerbesteuer.

Üblicherweise wird die Gewerbesteuer von der jeweiligen Gemeinde, in der sich der Unternehmenssitz befindet, erhoben. Seit Anfang des Jahres 2008 ist eine Absetzbarkeit der Gewerbesteuerzahlung als Betriebsausgabe nicht mehr möglich. Dies betrifft Kapitalgesellschaften sowie Personenunternehmen wie Einzelunternehmer oder OHG. Personenunternehmen müssen Gewerbesteuerzahlungen vom Firmenkonto vornehmen und diesen Prozess als Privatentnahme buchen.

Die Eigenschaften der Gewerbesteuer

Durch die Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag einer Firma besteuert. Die Errechnung erfolgt über die Kennzahlen Steuermesszahl und Hebesatz. Dieser wird von den Gemeinden selbst bestimmt. Folglich ist die Gewerbesteuer nicht überall gleich und weicht von den einzelnen Gemeinden ab. Die Gewerbesteuer fällt in Städten und Ballungszentren verhältnismäßig höher aus, als in ländlichen Arealen. Ein Unternehmer muss im Durchschnitt eine Gewerbesteuer in Höhe von circa 15% des Gewinns einkalkulieren.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer richtet sich immer nach dem Gewinn oder Ertrag eines Gewerbebetriebs. Das präzise Verfahren zur Ermittlung wurde vom Gesetzgeber im Gewerbesteuergesetz gemäß § 8 ff. GewStG dokumentiert. Nach der Ergänzung und Kürzung des Gewinns um bestimmte Eigenschaften wie Pacht- und Leasingraten für Anlagegüter sowie Rentenzahlungen bleibt der Gewerbeertrag übrig. Eventuell wird dieser noch um den Freibetrag von 24.500 Euro minimiert. Anschließend erfolgt die Multiplikation des gekürzten Gewerbeertrages mit dem Steuermessbetrag und dem Hebesatz.

Der Gewerbesteuer-Freibetrag

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro bei der Gewerbesteuer. Bei einem Gewerbeertrag von weniger als 24.500 wird keine Gewerbesteuer für diese Unternehmen fällig. Jedoch gilt der Freibetrag nicht für Kapitalgesellschaften. Keinen Freibetrag können GmbHs oder AGs geltend machen.

Steuererklärung

Die gezahlte Gewerbesteuer können Gewerbetreibende in der individuellen Einkommenssteuererklärung geltend machen. Im Vergleich zu Freiberufler wird Gewerbesteuer gezahlt, allerdings wird weniger Einkommenssteuer abgeführt. Allgemein erfolgt von Gewerbetreibenden keine schlechte Positionierung als von Freiberuflern.

Start und Beendigung der Gewerbesteuerpflicht

Laut dem Einkommenssteuergesetz (EStG) ist eine selbstständige permanente Betätigung und der Absicht einer Gewinnerzielung und eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ein Gewerbebetrieb. Die Betätigung oder Ausübung darf keine selbstständige Tätigkeit oder eine Ausübung in der Land- und Forstwirtschaft darstellen.

Eine nachhaltige Teilnahme am Austausch von Gütern und Leistungen mit Absicht einer Gewinnerzielung zeugt von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Diese Tätigkeiten werden aus dem gewerblichen Bereich ausgesondert, die zwar auf eine Absicht einer Gewinnerzielung hindeuten, jedoch nicht auf einen Austausch von Leistungen oder Gütern zielen.

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