Arbeitslosenversicherung – Was Selbstständige wissen sollten

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Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, der braucht kaum Sorgen um seine Arbeitslosenversicherung machen. Selbstständige sind in diesem Sinne ihr eigener Chef und müssen sich selbst darum kümmern. Denn auch selbstständige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung mitaufgenommen werden. Worauf man achten sollte, wird im Folgenden erklärt.

Nicht jeder hat Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung: Voraussetzungen

Im Grunde genommen besteht die Möglichkeit, sich im Falle einer Arbeitslosigkeit freiwillig zu versichern. Jedoch muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Gründung gestellt werden. Außerdem muss der Antragssteller in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr davon versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Darunter zählen unter anderem Beiträge zur Sozialversicherung.

Außerdem müssen die 12 Monate zusammenhängen und dürfen nicht aus diversen Einzelbeschäftigungen zusammengerechnet werden, Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus den Antrag stellt, erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen.

Muss die Selbstständigkeit im Falle einer Arbeitslosigkeit aufgegeben werden?

Diese Frage lässt sich mit einem klaren „Nein“ beantworten. Wer sich aufgrund einer schlechten Auftragslage arbeitslos meldet und Leistungen in Anspruch nimmt, muss sein Gewerbe noch lange nicht aufgeben. Selbstständige können sich erwerbslos melden, sobald ihre wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden beträgt. Selbst beim Beziehen von Arbeitsgeld können Selbstständige bis zu 165 Euro ohne Abzüge verdienen. Einnahmen über diesen Wert werden von den bezogenen Leistungen abgezogen.

Wie lange hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Dieser Punkt ist davon abhängig, wie lange die betroffene Person in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Erwerbslosigkeit in die Versicherung eingezahlt hat. Bei einem Nachweis von 12 Monatsbeiträgen hat der Antragssteller einen Anspruch auf Unterstützung für 6 Monate. Der gleiche Fall gilt bei einem Nachweis von 2 Jahren. Die Leistungen können bis zu 12 Monate bezogen werden. Mit Erreichen des 50. Lebensjahres hat der Selbstständige, je nach Art und Dauer des Versicherungsverhältnisses, einen Anspruch zwischen 15, 18 oder 24 Monaten.

Wie läuft die Kündigung ab?

Die Arbeitslosenversicherung lässt sich erst nach frühestens 5 Jahren kündigen. Danach beläuft die Kündigungsfrist drei Monate bis zum Monatsende. Zudem muss die Kündigung schriftlich eingereicht werden. Laut Arbeitsagentur endet das Versicherungsverhältnis auch dann, wenn die betroffene Person länger als drei Monate mit seiner Beitragszahlung im Verzug ist. Wer seine Beiträge nicht zahlt, wird rausgeworfen.

Fazit

Gerade für junge Gründer kann die Versicherung durchaus sinnvoll sein. Zu Beginn ist es schwierig zu sagen, wie sich das Geschäft in Zukunft entwickeln wird. Aus diesem Grund sollte jeder Versicherte abwägen, ob das Risiko auf Arbeitslosigkeit den Beitrag rechtfertigt. Die Höhe der Leistungen könne sich je nach Fall unterscheiden. Deswegen sollte man sich davor gut informieren.

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