Wer eine Immobilie kauft, tut das in der Regel nicht einfach nebenher. Für viele Menschen ist der Immobilienkauf ein entscheidender Wendepunkt im Leben. Die Immobilie soll als langfristige Wertanlage, als Wohnort und als Altersvorsorge dienen. Klar, dass hierbei alle Eventualitäten bedacht werden möchten.
Das Kernstück des Immobilienrechts: Das Grundbuch
Wer sich für den Kauf einer Immobilie interessiert, kommt am Grundbuch nicht vorbei. Im Grundbuch, das in jeder Stadt und auch jeder Ortschaft existiert, sind alle wichtigen rechtlichen Angelegenheiten in Bezug auf eine Immobilie verzeichnet. Entscheidend für eine bestimmte Immobilie ist immer der jeweilige sogenannte Grundbuchauszug. Den kann nicht jeder einsehen. Allein das Interesse am Kauf einer Immobilie reicht dafür nicht aus. Nur Eigentümer eines Grundstücks oder Hypothekengläubiger dürfen einen Blick auf den Auszug werfen. Es gibt aber noch eine Variante: Wer von einem Notar aus Berlin beauftragt wurde, darf ebenfalls den Grundbuchauszug sehen.
Der Grundbuchauszug besteht grundsätzlich aus drei Teilen. Im ersten Teil sind die jeweiligen Besitzverhältnisse festgehalten. Darin wird zweifelsfrei festgestellt, wem eine Immobilie gehört – gerade bei alten, sanierungsbedürftigen Bauten ist die Gewissheit hierüber nicht immer selbstverständlich. Im zweiten Teil des Grundbuchauszugs ist alles Wesentliche in Bezug auf sogenannte Lasten und Beschränkungen festgehalten. Darunter versteht man beispielsweise bestimmte Wege- und Wohnrechte – also wer in einer Immobilie wohnen darf und wo die individuelle Haftung für bestimmte Wege beginnt und aufhört. Im dritten Teil des Grundbuchauszugs sind alle finanziellen Belange geregelt. Hier sind Grundschulden und/oder Hypotheken festgehalten.
Rechtliches rund um einen Immobilienkredit
In Bezug auf einen Immobilienkauf ist aber häufig gar nicht das Recht rund um die Immobilie selbst interessant, sondern vielmehr das Finanzrecht rund um den Kredit, der zur Finanzierung der Immobilie herhalten soll. Nur die wenigsten Menschen können es sich leisten, eine Immobilie ohne die Aufnahme eines Kredits zu kaufen. Bei der Aufnahme eines Immobilienkredits tun sich jedoch für finanzrechtlich Unbedarfte oft eine Menge Fragen auf: Welchen Umfang sollte der Kredit haben, welche Laufzeit ist angemessen? Und was, wenn etwas schief geht?
Die Antworten auf diese Fragen sind so vielseitig wie die Kreditangebote der Banken selbst. Nur so viel: Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, ist in der Regel besser dran als jemand, der einen einfachen Ratenkredit aufnimmt, um damit seine Immobilie zahlen zu können. Der Grund: Bei Immobilienkrediten gibt es in der Regel eine sogenannte Sollzinsbindung. Damit ist gewährleistet, dass die Kreditrate über einen bestimmten Zeitraum hinweg gleich bleibt. Da Immobilienkredite in der Regel viele Jahre laufen, ist eine solche Garantie nicht unerheblich. Wer in Zeiten niedriger Kreditzinsen einen solchen Kredit samt Bindung aufnimmt, hat die besten Karten.