Bauherrenhaftpflichtversicherung – Schutz bei Fremdschäden für Bauherren

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Grundsätzlich ersetzt die Haftpflichtversicherung Fremdschäden bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Allerdings reicht eine solche Versicherungssumme für so etwas Anspruchsvolles wie ein Bauvorhaben nicht aus. Deshalb sollten Bauherren die vergleichsweise geringe Mehrinvestition aufbringen, um sich während der Bauarbeiten vor unvorhergesehenen Haftungsansprüchen zu schützen.

In diesen Fällen ist die private Haftpflichtversicherung ausreichend

Wer an seinem Haus Renovierungsarbeiten übernimmt, arbeitet in der Regel mit Summen unter 200.000 Euro. In den meisten Versicherungsverträgen der privaten Haftpflichtversicherung sind diese abgedeckt. Der Versicherer übernimmt im Schadenfall die Kosten bei Vermögens- oder Personenschäden bzw. Sachbeschädigungen Dritter. Oft sagt der vorhandene Versicherungsvertrag nichts Konkretes über Schadensübernahme und Versicherungssumme aus.

Die Klauseln betreffen überwiegend zufällige Schäden wie zerbrochene Fensterscheiben oder beschädigte Türblätter. Im Zweifelsfall kann der zuständige Versicherungsvertreter den genauen Inhalt des vorhandenen Haftpflichtversicherungsvertrages erklären. Eventuell ist es für wenig Mehrbeitrag möglich, den Vertrag vor Beginn der Bauarbeiten anzupassen.

In vielen Fällen ist es hinsichtlich des Preis-/Leistungsverhältnisses günstiger, während der Bauphase eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn im Fall eines entstandenen Schadens konzentriert sich die Leistungsbereitschaft des Versicherungsanbieters ausdrücklich auf die Baugeschehnisse und nicht etwa zufällige Schäden im privaten Alltag der Versicherungsnehmer.

Hier schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor finanziellen Risiken

Auf einer Baustelle sind unvermeidlich immer dritte Personen im Spiel. Die Bauherren selbst, der Bauunternehmer und die Bauleute sorgen für reibungslosen Ablauf eines Neubaus, Umbaus oder einer Sanierung. Dabei kann es passieren, dass Pflichten verletzt werden, beispielsweise die der Verkehrssicherung für die Baustelle. In allen Fällen einer Pflichtverletzung mit der Folge eines Vermögens-, Personen- oder Sachschadens greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Sie geht aber noch weiter. Denn nicht selten behaupten Dritte einen Haftpflichtschaden, der gar nicht zu Lasten der Bauherren geht. In solchen Fällen hilft einer der Vergleichstarife bei bauherrenhaftpflicht-24, unberechtigte Forderungen notfalls gerichtlich abzuwehren. Beim schlüsselfertigen Bauen ist die Haftung für die Bauherren geringer. Dennoch bleibt ein Restrisiko, das durch eine Bauherrenversicherung in voller Höhe vermieden werden kann.

Vier weitere sinnvolle Versicherungen für Bauherren

  • Bauleistungsversicherung: Sie schützt vor unvorhersehbaren, unverschuldeten Schäden während der Bauzeit, zum Beispiel bei Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Hochwasser, Blitzschlag),tarifabhängig auch Diebstahl oder Vandalismus.
  • Grundbesitzerhaftpflicht: Diese Pflicht zur Verkehrssicherung und Schadensabwendung von Dritten besteht auch nach Ende der Bauzeit.
  • Wohngebäudeversicherung: Grundlegend deckt diese Versicherung Schäden am fertigen Haus ab Beginn der Bauphase ab. Beispiele sind Hagel, Feuer, Wasserrohrbruch oder Sturm. Eine Erweiterungsmöglichkeit ist die Versicherung gegen Elementarschäden. Darin sind auch Überschwemmung und Starkregen enthalten.
  • Feuerrohbauversicherung: Bei Brand, Explosion oder Blitzschlag kommt diese Versicherung für Schäden am Rohbau (während der Entstehungsphase) sowie an Baumaterialien auf der Baustelle auf. Häufig ist diese Versicherung während der Bauzeit in der Wohngebäudeversicherung ohne Zusatzkosten enthalten.

Fazit

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Bauherren bei Neubauten oder Sanierungen vor einer möglichen Inanspruchnahme bei Schäden Dritter. Mindestens ab einer Bausumme über 200.000 Euro ist diese Versicherung bis Bauabschluss sinnvoll. Weitere Versicherungen schützen Baustelle, Vermögenswerte des Bauherren und später das fertige Gebäude vor zufälligen oder fahrlässigen Schäden.

 

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