Der gesetzliche Mindestlohn: Eine Wohltat für deutsche Arbeitnehmer?

© fotolia.com

Schon seit vielen Jahren galt der Mindestlohn als eine der zentralen sozialpolitischen Forderungen und langfristigen Ziele der Politik. Besonders treibende Kräfte waren in diesem Zusammenhang die Kräfte der Partei DIE LINKE und auch die SPD. Am 1.Januar.2015 wurde dann der flächendeckende und bundesweit gültige Mindestlohn eingeführt. Seine Höhe lag zwischen 2015 und 2016 auf dem Niveau von 8,50 Euro. Zu Beginn des Jahres 2017 wurde dieser Mindeslohnsatz dann auf 8,84 Euro erhöht.

Schon bevor die Thematik um den Mindestlohn im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 thematisiert wurde, gab es auf Länderebene ähnliche Regelungen. In fast allen Bundesländern gab es Bedingungen, die erfüllt werden mussten, damit öffentliche Aufträge an private Unternehmen abgegeben werden konnten. Dazu zählte unter anderem ein Mindestlohn. 2008 entschied der Europäische Gerichtshof jedoch, dass diese Landesregelungen zum Teil gegen die Dientleistungsfreiheit verstoßen würden.

Anspruchsberechtigung

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, hat zwingenden Anspruch auf den Mindestlohn. Auch Praktikanten haben in der Regel einen Anspruch auf diesen Mindestlohn. Nicht anspruchsberechtigt sind insbesondere Schüler und Studenten, wenn diese im Rahmen eines Praktikums firmenspezifische Aufgaben verrichten. Wenn die Arbeitsstelle als Praktikum angetreten wird, um seine eigenen Einstiegsqualifikationen für den Arbeitsmarkt zu verbessern, gilt der Mindestlohn ebenso wenig.

Wenn ein Praktikum Voraussetzung ist, für das Antreten eines Studiums oder eines Ausbildungsplatzes, gilt in dieser Zeit branchenunspezifisch kein Mindestlohn. In diesem Zusammenhang ist zudem durchaus erwähnenswert, dass der gesetzliche und bundesweit geltende Mindestlohn die branchenspezifischen Mindestlöhne nicht ersetzt. Einfluss hat der Mindestlohn Schätzungen zufolge auf das Gehalt von ungefähr 3,7 Millionen deutschen Arbeitnehmern.

Kontrolle der Einhaltung der Mindestlohnverordnungen

Zuständig für das Einhalten der Mindestlöhne ist die zentrale Zollverwaltung Deutschlands. Damit solch eine Überprüfung der Mindestlohneinhaltung geschehen kann, sind die Arbeitgeber zwingend verpflichtet die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer aufs Genaueste zu dokumentieren. Diese Vorgabe steht durchaus in der Kritik, da diese einen bürokratischen Mehraufwand und einen volkswirtschaftlichen Schaden von ungefähr 3,7 Millionen Euro herbeiführe.

Verstöße gegen das Zahlen des Mindestlohns

Versäumt der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig die Zahlung des geltenden Mindestlohns, kann dieser mit einem Bußgeld oder in bestimmten Fällen sogar mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden. Auch das Nichtabführen der zum Mindestlohn zugehörigen Sozialbeiträge ist illegal und kann bestraft werden.

Kritik am Mindestlohn

Einzig die FDP stellt sich in Deutschland gegen die Forderung eines Mindestlohns. Begründet wird dieses Sichtweise mit 3 wesentlichen Argumenten. Zum Einen greift das Gesetz des Mindestlohns in die Tarifautonomie, die verfassungsrechtlich gegeben sein soll, ein. Des Weiteren gehen Praktikumsplätze die Mindestlohnpflichtig sind verloren, da Unternehmen den Mindestlohn in diesem Zusammenhang nicht zahlen möchten oder können.

Auch der bereits erwähnte volkswirtschaftliche Schaden, durch die Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation gilt als allgemeiner Kritikpunkt, der in der neoliberalen Politik der FDP häufig aufgegriffen wird.

You may also like...