Neben den typischen deutschen Rechtsformen, die unser Land Existenzgründern anbietet, besteht zusätzlich die Möglichkeit eine englische Limited (Ltd.) zu gründen. Vorteil gegenüber, der uns bekannten GmbH ist, bei der Ltd. wird ein deutlich geringeres Mindestkapital benötigt.
Alternativ zu der englischen Ltd. wird in die Deutschland die Unternehmergesellschaft, kurz UG, angeboten. Im Folgenden erhalten Sie hilfreiche Tipps und Informationen, die dabei helfen können eine Ltd. zu gründen.
Die englische Limited
In der Vergangenheit wurde die englische Limited von Existenzgründer besonders gerne ausgewählt, da diese eine sichere Haftungsbeschränkung sowie ein niedrigeres Startkapital (1 britischer Pfund) benötigt. Auch heute entscheiden sich noch viele Existenzgründer für die Limited, allerdings gibt es seit geraumer Zeit auch die attraktive deutsche Variante der Unternehmergesellschaft. Folgend nun aber die wichtigsten Punkte zur Limited.
Eine Limited unterscheidet sich in folgenden Punkten von anderen Personen- oder Kapitalgesellschaften:
- Bei der Gründung einer Limited wird kein Notar benötigt, bei der GmbH ist dies nötig.
- Es wird eine englische Büroadresse benötigt, nur dann ist die Registrierung im englischen Unternehmensregister möglich. Für die Anmeldung gibt es eine Reihe von Dienstleitern, diese haben sich auf diese Vorgänge spezialisiert, es wird eine jährliche Gebühr für die Datenpflege fällig.
- Auch wenn man die Limited in England gründet ist man als deutscher Staatsbürger dazu verpflichtet, das Unternehmen dem deutschen Handelsregister zu melden, dazu gehört auch eine notarielle Beglaubigung und die Gewerbeanmeldung.
- Zu dem frei wählbaren Firmennamen, muss grundsätzlich immer die Bezeichnung „Limited“ eingefügt werden.
Struktur der Limited
- Direktor, Company Secretary und Gesellschafterversammlung sind die einzelnen Organe der Unternehmensform.
- Ein Firmenabschluss muss auch wenn sich die Firma in Deutschland befindet nach dem englischen Recht erstellt werden, unter Umständen kann es nötig sein, den Firmenabschluss mit einem Testat eines Wirtschaftsprüfers zu belegen. Verstöße gegen diese Vorschriften werden streng bestraft, eine rechtliche Beratung sollte stets direkt vor Ort genutzt werden.
- Ist die Limited nur in Deutschland tätig, werden die Steuern auch nur in Deutschland entrichtet.
- Hat die Limited ihren Sitz in Deutschland, müssen genau wie bei deutschen Firmen, die üblichen IHK-Beiträge gezahlt werden.
Genau wegen dieser vielen Vorschriften, sollte man sich genau überlegen ob es Sinn macht die Limited auszuwählen, oder ob nicht eventuell doch eine der deutschen Rechtsformen passender wäre.
Die Vor- und Nachteile
Auch wenn die Gründung der englischen limited deutlich einfacher ist sollte man sich als deutscher Firmengründer überlegen, ob es nicht doch besser wäre eine GmbH oder Unternehmergesellschaft auszuwählen. Ein deutlicher Vorteil ist die enorme Kostenersparnis, gerade als Existenzgründer ist dies sicherlich besonders ansprechend. Eventuell haben einige Gründer ein Problem damit das solch eine Gründung in englischer Sprache und nach dem englischen geschehen muss.
Falls eine Rechtsberatung benötigt wird, entstehen hier Zusatzkosten. Das Mindestkapital bei der Gründung der Limited beträgt nur einen Pfund, verglichen mit den benötigten 25.000 Euro bei Gründung der GmbH ein deutlicher Vorteil. Durch das niedrige Mindestkapital kann es jedoch im Gegenzug dazu kommen, das die Kreditwürdigkeit sinkt und auch Lieferanten eher vorsichtiger werden. Innerhalb von 10 Tagen lässt sich eine Limited gründen, bei einer GmbH Gründung können bis zu 3 Monate vergehen.
Währen die Position des Geschäftsführers und die des Gesellschafters bei einer GmbH zwei unterschiedliche Personen besetzen müssen, kann dies bei der Limited eine Person übernehmen. Nachteilig sind die komplizierten und strengen englischen Gesetze und Vorgaben, ein Jahresabschluss und der Geschäftsbericht müssen in Englisch verfasst werden. Ein weiterer Nachteil sind die Kosten für die englische Vertretung und die Pflege einer englischen Postadresse.