Schulden, mehr Schulden, Überschuldung: Wege aus der Zahlungsunfähigkeit

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Nahezu jeder zehnte Deutsche ist überschuldet, die Zahl der Personen die Schulden haben ist wesentlich höher. Die Ursachen sind dabei vielschichtig. Scheidung, Arbeitslosigkeit oder eine längere Krankheit zählen zu den Hauptursachen. Auch war es für den normalen Verbraucher einfacher sich zu verschulden. Oftmals, und immer häufiger, genügt ein einziger Klick um sich im Internet Dinge zu kaufen, die man sich ohne eine Null-Prozent-Finanzierung gar nicht hätte leisten können. Der Weg in die Schuldenfalle ist kurz, doch es führen auch Wege hinaus.

Nie war es einfacher Schulden zu machen

Im Gegensatz zu noch vor einigen Jahrzehnten ist die Hemmschwelle einen Kredit aufzunehmen stark gesunken. Während es früher eher klassische Kredite, zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Autos waren, so lässt sich heute für nahezu alles ein Kredit aufnehmen. Kleinkredite locken  mit schneller Verfügbarkeit des Geldes, „Kredite ohne Schufa“ ermöglichen die Kreditaufnahme auch bei einem negativen Schufa Eintrag und nahezu jedes Küchen- oder Möbelhaus und jeder Elektronikfachmarkt bieten Null-Prozent-Finanzierungen an, die durch versteckte Kosten oftmals letztlich auch ein Kredit darstellen. Das Problem besteht darin, dass viele Verbraucher eindeutige Warnsignale auf eine drohende Überschuldung häufig ausblenden.

Viele verschuldete Personen können eine drohende Überschuldung vermeiden, indem sie rechtzeitig handeln und die Schulden möglichst schnell abbezahlen. Durch Unterstützung von entsprechenden Schuldnerberatern lassen sich sämtliche Schulden beispielsweise umschulden und eine Strategie entwickeln, die die Schulden Schritt für Schritt tilgt. Wer den Zeitpunkt verpasst, indem man noch retten kann was zu retten ist, der muss mit harten Konsequenzen rechnen. Möglichkeiten um seine Schulden aktiv zu verringern sind beispielsweise folgende:

  • Finanzielles Einsparpotenzial ermitteln

Zunächst einmal gilt es sich einen Überblick über sämtliche Schulden verschaffen. Somit lassen sich die Ausgaben den Einnahmen gegenüberstellen und ein Sparpotenzial ermitteln, welches zur Tilgung der Schulden verwendet werden kann und sollte.

  • Ausgaben reduzieren

Als zweiter Schritt bietet es sich an, die Ausgaben auf ein Minimum zu reduzieren, um möglichst effektiv die Schulden begleichen zu können. Jeder eingesparte Euro lässt die Schuld schneller verschwinden.

  • Ratenzahlungen vereinbaren

Wenn möglich, ist es ratsam Ratenzahlungen mit Gläubigern zu vereinbaren, wenn gewisse Summen nicht gleich beglichen werden können. Durch eine Ratenzahlung der Forderung vermeidet man Mehrkosten durch Mahnungen oder gar eine Pfändung. Auch ein Zahlungsaufschub lässt sich unter Umständen verhandeln. Wenn das alles nicht hilft, bleibt dem Schuldner nichts anderes als sich an einen Schuldnerberater oder einen Anwalt zu wenden und sich von diesen über Möglichkeiten beraten zu lassen. Unter Umständen bleibt einem nichts anderes über, als eine private Insolvenz zu beantragen.

Was genau ist eine Überschuldung?

Von einer Überschuldung spricht man, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen langfristig nicht mehr nachkommen kann. In einem solchen Fall hat der Gläubiger vielfältige Möglichkeiten sein Geld dennoch zu erhalten. Davon wird der Schuldner mit dem sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) in Kenntnis gesetzt. In einem solchen Fall hat der Schuldner die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz zu beantragen. Als Privatinsolvenz bezeichnet man das vereinfachte Insolvenzverfahren für Privatpersonen. Nach Ablauf der Privatinsolvenz kann sich der Schuldner von sämtlichen verbleibenden Verpflichtungen befreien lassen.

Auf diese Weise erhält der Schuldner die Möglichkeit, einen finanziellen Neustart zu beginnen. Im Rahmen einer Privatinsolvenz ist eine gute Beratung enorm wichtig. Unter folgendem Link erfährt man das Wichtigste zur Privatinsolvenz. Zu den Instrumenten, die dem Gläubiger zur Verfügung steht um sein Geld einzufordern, zählen beispielsweise folgende:

  • Lohnpfändung

Bei einer Lohnpfändung, auch Gehaltspfändung genannt, wendet sich der Gläubiger direkt an den Arbeitgeber des Schuldners und lässt sich den pfändbaren Anteil des Gehalts auf sein eigenes Konto überweisen. Somit erfährt der Arbeitgeber in jedem Fall von der Überschuldung, was in der Regel aber keinen Kündigungsgrund darstellt. Es empfiehlt sich dem Arbeitgeber also vor einer drohenden Lohnpfändung zu informieren.

  • Kontenpfändung

Eine Kontopfändung ist im Prinzip die Beschlagnahmung des Bankkontos eines Schuldners. Somit kann der Schuldner nicht mehr auf sein Konto zugreifen, sämtliche Funktionen (Bargeldabhebungen, Überweisungen, Lastschriften etc.) sind für ihn gesperrt. Um dies zu Verhindern, gilt es rechtzeitig ein Pfändungsschutzkonto einzurichten.

  • Sachpfändungen

Ein Gerichtsvollzieher kann jederzeit Sachpfändungen bei einem Schuldner vornehmen. Was zu den pfändbaren Gegenständen gezählt wird, ist in § 811 der Zivilprozessordnung geregelt. Während Haustiere, Trauringe und ähnliches ausgenommen sind, können Unterhaltungselektronik und Schmuck. Vom Gerichtsvollzieher einbehalten werden.

  • Zwangsversteigerung

Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich um eine Art der Zwangsvollstreckung, bei welcher Wertgegenstände des Schuldners versteigert werden. Neben dem von einem Gerichtsvollzieher ggf. eingezogenen Gegenständen kann auch eine Immobilie Gegenstand einer solchen Versteigerung werden.


Wenn also offensichtlich wird, dass Schulden womöglich zu einer Überschuldung führen können, gilt es rasch zu handeln und diese wichtige Sache nicht auf die lange Bank zu schieben. Je eher man am Schuldenabbau arbeitet oder man professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, desto geringer ist das Risiko, tatsächlich eine Privatinsolvenz beantragen zu müssen.

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