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Unternehmen beherbergen oft beträchtliche Vermögenswerte oder sensible Daten. Deswegen sind sie auch oft das Ziel von Einbrüchen. Einbrecher versprechen sich eine deutlich fettere Beute, als wenn sie in Privatwohnungen einsteigen. Dagegen müssen sich Unternehmer schützen – mit einem soliden Objektschutz.
Wie funktioniert Objektschutz?
Unter dem Begriff „Objektschutz“ fasst man alle Tätigkeiten zusammen, die zur Sicherung eines Gebäudes vor Einbruch oder (mutwilliger) Beschädigung, wie etwa Vandalismus, beitragen. Objektschutz wird hierzulande entweder direkt von der Polizei oder von professionellen Sicherheitsdiensten wie dem Sicherheitsdienst Elb-Security bereitgestellt. Ursprünglich kommt die Idee des Objektschutzes aus dem Militär. Dort wurden und werden vor allem strategisch wichtige Punkte von bewaffneten Soldaten beschützt, etwa Brücken, Kraftwerke oder militärische Anlagen.
Weil Unternehmen aber mehr und mehr sensible Daten oder teure Materialien einlagern – und viele Einbrecher dies wissen – wird der Objektschutz auch im unternehmerischen Umfeld immer interessanter. Materiallager oder Büroräume werden je nach Risiko unter Umständen rund um die Uhr bewacht.
Was dürfen Objektschützer?
Private Sicherheitsdienstleister sind nicht mit mehr Befugnissen ausgestattet als Polizeibeamte. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie wirkungslos sind. Wachmänner dürfen das Hausrecht ausüben. Das heißt im Zweifelsfall auch, dass sie einer Person unter Androhung oder Ausübung von Gewalt Zutritt verwehren dürfen. Damit Wachmänner dieses Recht auch durchsetzen können, sind ihre Handlungen vom Paragraphen 859 im BGB gedeckt. Dieser gewährt das Recht auf Selbsthilfe.
In erster Linie sind Wachmänner jedoch immer dazu angehalten, die Polizei zu alarmieren. In manchen Fällen wäre das jedoch bereits zu spät. Dann dürfen sie selbst eingreifen. Nicht jeder kann einfach so Wachmann werden und Objektschutz ausüben. Firmen, die diese Dienstleistung bereitstellen, brauchen eine Bewachungserlaubnis. Diese erhalten sie üblicherweise von den zuständigen Ordnungs- oder Landratsämtern. Die Ämter prüfen die Firmen und erteilen anschließend die Erlaubnis.
Welche Formen des Objektschutzes gibt es?
Nur in seltenen Fällen kommt es jedoch so weit, dass ein Wachmann wirklich eingreifen muss. In der Regel erfüllt der Objektschutz eine präventive Funktion. Einbrecher sollen vor allem durch das Vorhandensein eines Objektschutzes abgeschreckt werden. Das setzt voraus, dass sie den Objektschutz auch als solchen wahrnehmen. Deshalb ist es nicht klug, die Bewachung quasi heimlich durchzuführen. Wachmänner sollten gut sichtbar und auch beleuchtet aufgestellt sein. Ähnlich verhält es sich mit Kameras.
Viele Unternehmer, bei der Videoüberwachung zählt vor allem die Unsichtbarkeit der Aufnahmegeräte, damit Einbrecher gefilmt werden und so gegebenenfalls gegen sie ermittelt werden kann. Es gibt allerdings keinen ‚guten‘ Einbruch. Ein guter Einbruch ist einer, der gar nicht erst stattgefunden hat. Daher ist es sinnvoll, sämtliche Schutzmaßnahmen gut sichtbar aufzustellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Objekt eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung braucht.
Oftmals reicht es auch, wenn eine Art Streife regelmäßig am Gebäude vorbeifährt. Viele Einbrecher planen ihre Tat im Voraus und beobachten das Gebäude eine Weile, bevor sie zuschlagen.
Sobald ihnen auffällt, dass eine Streife vor Ort ist, orientieren sie sich lieber anders. So kann auch eine Intervall-Überwachung eine große Wirkung entfalten. Wichtig ist auch hierbei, dass die Überwachungsmaßnahme gut sichtbar geschieht und nicht verborgen bleibt. Wenn das eigene Gebäude besser geschützt aussieht als sämtliche andere Objekte in der Umgebung, hat die Objektschutzmaßnahme ihr Ziel erreicht.