Rechtsformen für Firmengründer – Welche Möglichkeiten gibt es?

© fotolia.com

Im juristischen Sinne ist jede Person der Inhaber von Rechten und Pflichten. Unterschieden wird in die natürliche sowie in die juristische Person des Privatrechts. Eine andere Bezeichnung für Privatrecht ist das Bürgerliche oder das Zivilrecht. Der Bürger als Verbraucher ist von Haus aus eine natürliche Person des Privatrechts. Diese Situation kann sich in dem Moment ändern, in dem eine Firma gegründet wird. Ob dann aus der natürlichen eine juristische Person wird, ist von der Rechtsform der gegründeten Firma abhängig.

Der Jungunternehmer beziehungsweise Existenzgründer kann für seine berufliche Selbstständigkeit ein Unternehmen gründen, er muss es jedoch nicht zwangsläufig tun. In diesem Stadium bestehen mehrere Möglichkeiten, um in die Selbstständigkeit zu starten. Zu den gängigen Rechtsformen gehören in alphabetischer Reihenfolge:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
  • Limited Ltd als britische GmbH
  • Offene Handelsgesellschaft OHG
  • Unternehmensgesellschaft UG

Einzelunternehmen mit Gewerbeanmeldung am Wohnsitz

Als Einzelunternehmer bleibt der Existenzgründer eine natürliche Person. Als solche nimmt er am Geschäfts- und Wirtschaftsleben teil. Er meldet sein Einzelgewerbe beim Ordnungsamt derjenigen Gemeinde an, in der er seinen Wohnsitz hat oder das Gewerbe betreibt. Ein Mindest- oder Startkapital ist nicht notwendig; andererseits haftet der Einzelunternehmer von Beginn an, wie es genannt wird, voll und ganz mit seinem Privatvermögen.

BGB-Gesellschaft ab zwei Personen aufwärts

Für die GbR gibt es keine rechtlichen Formvorschriften und auch keine finanziellen Anforderungen. Oftmals „tun sich zwei oder drei Freunde zusammen, gründen eine BGB-Gesellschaft und fangen an zu arbeiten“. Jeder von ihnen ist ein Gesellschafter. Gehaftet wird unbegrenzt, und zwar sowohl mit dem eventuell vorhandenen Gesellschaftsvermögen als auch mit dem Privatvermögen des einzelnen Gesellschafters. Nähere Einzelheiten dazu regelt ein Gesellschaftervertrag. Der sollte, muss aber nicht notariell aufgesetzt und beurkundet werden.

GmbH – gängige Rechtsform mit Risikobegrenzung

Für die GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig. Gleichzeitig ist die Haftung des Unternehmens auf diese Summe begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung mit dem Privatvermögen der Gesellschafter ist ausgeschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister beim örtlichen Amtsgericht ist erforderlich, ebenso wie die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages. Möglich ist auch die Gründung einer Ein-Mann-GmbH; hier ist der Gesellschafter als Firmeninhaber gleichzeitig auch der Geschäftsführer.

Ltd in England – Eintragung im englischen Gesellschaftsregister

Eine Limited, kurz Ltd ist die britische Form der deutschen GmbH. Zu den Vorteilen gehört das deutlich niedrigere Stamm- und Haftungskapital von lediglich einem britischen Pfund. Eingetragen wird die Ltd in das englische Handelsregister des Ortes, an dem der Geschäftssitz ist. Der in Deutschland ansässige Firmengründer braucht dazu einen Korrespondenzpartner in England; das kostet Geld und verursacht bürokratischen Aufwand. Den Geschäftspartnern ist bewusst, dass bei einer Ltd die Unternehmerhaftung „gleich null“ ist.

OHG für den Kaufmann

Diese Rechtsform ist für Firmengründer geeignet, die kaufmännisch tätig werden. Notwendig dazu sind mindestens zwei Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht vorgegeben. Der Gesellschaftervertrag kann ohne gesetzliche Zwänge frei formuliert, und er muss auch nicht zwingend notariell beurkundet werden. Die Gesellschafter haften von Beginn an, zusätzlich zu einem vorhandenen Gesellschafts-, auch mit ihrem Privatvermögen.

UG – deutsche Light-Variante der GmbH

Die haftungsbeschränkte UG wird gern auch als Mini-GmbH oder als 1-Euro-GmbH bezeichnet. Sie ist das deutsche Pendant zur britischen Ltd. Die UG wird „als GmbH mit einem besonderen Rechtsformzusatz geführt“. Die Haftung ist auf das UG-Vermögen begrenzt, bestenfalls auf 1 Euro. Eine Haftung mit dem Privatvermögen ist ausgeschlossen. Die UG eignet sich für Firmengründer, die mit geringem Startkapital von Beginn an ihr finanzielles Risiko auf ein Minimum begrenzen wollen oder müssen.

You may also like...