Haus vererben oder verschenken? So lassen sich Steuern und Ärger sparen

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Der Besitz von Immobilien bedeutet Sicherheit im Alter, doch auch viele Pflichten und Kosten. Von solchen Pflichten entlasten sich die Besitzer oft schon zu Lebzeiten durch Weitergabe an Verwandte. Jedoch muss gut zwischen Erbe oder Schenkung abgewogen werden. Am besten eignet sich für beide Varianten die Beratung durch einen Experten sowie die ausdrückliche vertragliche Festlegung aller Details – auch zugunsten des Schenkenden oder Vererbenden.

Immobilien rechtssicher und kostensparend vererben

Ein Vererben von Immobilien ist sinnvoll bei noch minderjährigen Erben oder noch laufenden Raten. Dennoch kann die Übergabe bereits zu Lebzeiten festgelegt werden. Ein Erbvertrag oder ein handschriftliches, notariell beglaubigtes Testament regeln genau, wer unter welchen Bedingungen nach dem Erbfall der neue Eigentümer wird. Dabei muss auch die normale Erbfolge berücksichtigt werden. Denn hier gibt es finanzielle Entlastung durch Freibeträge für das Erbe.

Je näher ein erbender Verwandter mit dem Erblasser ist, desto höher sind seit 2009 diese Freibeträge im Erbrecht festgelegt. Im Unterschied zu einer Schenkung kann eine Immobilie nur in einem Stück vererbt werden. In allen Fällen sollte juristische Unterstützung durch Experten eingeholt werden. Denn unter bestimmten Umständen kann das vermeintlich große Erbe derart durch Kosten belastet werden, dass es besser ist, dieses Erbe abzulehnen.

Auch bei einer langen Erbfolge mit mehreren Kindern und Verwandten müssen Kosten und Mehrwert exakt gegenübergestellt werden. Ebenfalls steuerrelevant und juristisch unterschiedlich geregelt ist das Vererben von Immobilien im Ausland. Hierfür gelten die Regelungen des jeweiligen Landes. Wer sich für dieses Thema interessiert sollte sich vorab unbedingt gründlich informieren um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

Das ist beim Verschenken von Immobilien zu beachten

Für Schenkungen von Immobilien gelten ebenfalls Freibeträge, allerdings anders als bei Erbschaften auch für stückweises Verschenken. Alle zehn Jahre kann ein Beschenkter diese Freibeträge erneut ausnutzen. Für hochwertigen Immobilienbesitz bedeutet das langfristig eine erhebliche Steuerentlastung. Eine gemeinsame Nutzung des verschenkten Teils der Immobilie kann trotzdem weiterhin geplant sein.

Dies muss im Übergabevertrag ausdrücklich geklärt sein, um spätere Streitigkeiten oder Unklarheit über Besitzanteile auszuschließen. Wichtig für den Schenkenden ist es, sich einen Nießbrauch am verschenkten Eigentum zu sichern. Dieser Nießbrauch kann auch für bereits verschenkte Hausteile eingetragen werden. Bei der Schenkung sollte eine Generation übersprungen werden. Statt der Kinder kann beispielsweise der Enkel eine Schenkung erhalten. Um Ärger zu vermeiden, sollte nur mit Übergabevertrag verschenkt werden.

In diesem stehen Wohnrecht und Nießbrauch fest. Auch bei bestem momentanem Einvernehmen muss vorausschauend gedacht werden, um für sich selbst spätere Nachteile sicher auszuschließen. Für den Fall einer Insolvenz des Beschenkten oder einer Scheidung kann auch ein Rückforderungsrecht geregelt werden. Nur durch dessen Eintrag ist es möglich, eine Schenkung gegebenenfalls rückgängig zu machen.

ImmoSale24 – Immobilien Zeitung für den Raum Kärnten

Nützliches Wissen rund um Immobilien erscheint für den Raum Kärnten regelmäßig in der Immobilien Zeitung. Zu den Rubriken gehören außer Immobilien Themen auch Allgemeines und Auto News. Inzwischen wird die Printausgabe durch eine Onlineversion ergänzt. Diese kann aktuelle Inhalte noch schneller veröffentlichen. Wer gerade seinen Hauskauf plant, ist dadurch gut auf Änderungen in den Rechtsgrundlagen vorbereitet.

Auch bereits glückliche Besitzer von Eigenheimen oder Wohneigentum finden im Magazin wichtige Hinweise, zum Beispiel zu Haftungsregelungen oder zur juristischen Definition von Fachbegriffen im Bereich Immobilien. Neuerungen zum Erbrecht und steuerliche Festlegungen bei Schenkung von Immobilien sind hierin ebenfalls verständlich erklärt.

Fazit

Der Besitz einer Immobilie ist zu Lebzeiten ein gutes Stück finanzielle Absicherung. Damit daraus kein Ärger wächst, sollte bereits zu Lebzeiten über das Vererben nachgedacht werden. Möglicherweise kann stattdessen eine Schenkung erhebliche steuerliche Entlastung bedeuten. In jedem Fall sollte vertraglich jedes Detail – auch für den Fall von Rückforderungen – geregelt werden.

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