In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder das Recht hat, ein Gewerbe zu betreiben. Allerdings müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen und gegebenenfalls kann sogar eine Gewerbeerlaubnis erforderlich sein.
Die Pflicht zur Gewerbeanzeige
Die Verpflichtung zur Gewerbeanzeige gilt grundsätzlich für jedes sogenannte stehende Gewerbe, welches die Grundform der gewerblichen Tätigkeit darstellt. Unter diesen Begriffen fallen somit alle Geschäfte und Läden sowie ortsfeste Verkaufsstände, die von einer gewerblichen Niederlassung aus betrieben werden. Auch das Reisegewerbe, wie es von Vertretern oder Straßenhändlern ausgeübt wird, ist anzeigepflichtig. Zusätzlich wird noch eine Reisegewerbekarte benötigt. Der Gewerbetreibende im Marktverkehr sollte ebenfalls sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Hierzu gehört die Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten wie etwa ein Verkaufstand bei einem regelmäßig stattfindenden Wochenmarkt oder ein Fahrgeschäft auf einem Jahrmarkt.
Die Gewerbeanmeldung ist somit für alle drei Gewerbeformen stets erforderlich und sollte bereits zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorgenommen werden. Sobald Sie die erste Kundenwerbung schalten, Ware für Ihr Unternehmen einkaufen oder einen Raum anmieten, sollten Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Die Erteilung der Gewerbeerlaubnis
Neben der Gewerbeanzeige ist bei einigen Gewerbearten auch eine behördliche Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes erforderlich. Wann Sie statt einer bloßen Anzeige auch eine Gewerbeerlaubnis benötigen, regelt die Gewerbeordnung, welche durch spezielle Normen wie dem Gaststättengesetz oder der Handwerksordnung ergänzt wird. Zu den erlaubnispflichten Gewerben zählen unter anderem der Betrieb einer Gaststätte, eines Bewachungsunternehmens oder eines Versteigerungsgewerbes.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis sind ebenfalls in der Gewerbeordnung geregelt. Hierzu gehören ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde sowie weitere Erfordernisse, die sich nach der Art des Gewerbes richten. So wird zum Beispiel bei der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis die Geeignetheit der Räumlichkeiten geprüft und eine Unterrichtung in Lebensmittelkunde gefordert. Erfüllen Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen wird Ihnen die Gewerbeerlaubnis erteilt.