Der 18. Geburtstag wird von allen Jugendlichen herbei gesehnt. Dann sind sie endlich volljährig, was vor allem mit einer neuen Freiheit gleich gesetzt wird. Denn ab diesem Datum kommen die Youngsters in den Genuss sämtlicher Rechte der Erwachsenen. Damit ist aber auch die komplette Verantwortung verbunden, derer sich Erwachsene stellen müssen. Denn ab 18 ist der Jugendliche voll geschäftsfähig und muss für alles, was er tut, selbst gerade stehen. Der 17jährige sollte sich also nicht nur auf seine neuen Freiheiten freuen, sondern sich auch mit seinen künftigen Pflichten vertraut machen.
Voll handlungsfähig und voll verantwortlich
Bis zu seinem 18. Lebensjahr hatte der Jugendliche seine Eltern als gesetzliche Vertretet hinter sich. Jetzt ist er voll geschäftsfähig und trägt die Verantwortung für sein Handeln allein. Der 18jährige kann beispielsweise Kredite oder andere Verträge abschließen, wird für deren Einhaltung aber auch alleine haftbar gemacht.
Wenn der Volljährige sein Recht, ein eigenes Konto zu eröffnen, in Anspruch nimmt, muss er dabei bedenken, dass er nun für seine Einkünfte selbst verantwortlich ist. Dazu gehört auch die Steuerpflicht. Bereits im ganzen Jahr, in dem ein Jugendlicher 18 wird, muss er alle Einkünfte versteuern. Vorausgesetzt, er verfügt schon über steuerpflichtige Einnahmen. Aber nicht nur das Finanzamt zieht den 18jährigen voll zur Verantwortung, Vater Staat kann ihn auch zivilrechtlich belangen, denn er ist seit seinem Geburtstag strafmündig und schadenersatzpflichtig.
Die große Freiheit in der eigenen Wohnung
Mit 18 kann man sich eine eigene Wohnung nehmen und den Mietvertrag rechtsbindend unterschreiben. Zwar kann der Jugendliche in seinem ersten Domizil seine Freiheit voll ausleben, er muss sich aber auch um alles selbst kümmern. Seine regelmäßigen Ausgaben wie beispielsweise Miete, Strom, Heizkosten und die monatliche Telefonrechnung muss er jetzt eigenverantwortlich managen. Seine Zeit kann sich der Volljährige frei einteilen, er darf nun auch nachts so lange feiern, wie er möchte. Den Regeln des Jugendschutzgesetzes unterliegt er nicht mehr. Deshalb kann sein Arbeitgeber ihn von nun an auch mehr als 40 Stunden in der Woche beanspruchen. Erlaubt sind jetzt auch Akkordarbeit, Schichtdienst und Einsätze am Wochenende.
Verantwortung und Versicherung
Wer für sich selbst verantwortlich ist, muss sich natürlich auch selbst versichern. Jugendliche in der Ausbildung ohne eigenes Einkommen müssen aber auch mit 18 Jahren noch nicht über eigene Versicherungen nachdenken, denn sie bleiben weiterhin bei den Eltern mit versichert. 18jährige mit regelmäßigen Einnahmen sind jedoch allein für ihre Absicherung verantwortlich. Auch für den Abschluss einer Krankenversicherung sind sie nun selbst zuständig.