Zu jedem Unternehmen, besonders bei Start-ups, gehört es dazu, dass man selber die Buchhaltung beherrscht. In diesem Artikel geht es aber nicht darum Buchführung zu erklären, sondern alles andere drum herum, um das man sich sonst keine Sorgen macht. Deswegen:
Schritt 1: Buchführung lernen
Am besten ist es, wenn man jemanden in seinem persönlichen Freundes und engerem Bekanntenkreis kennt, der mit Steuern oder Buchführung zu tun hat, damit man sie oder ihn im Zweifel um Rat fragen kann. Als aller Erstes sollte man sich in das Thema einlesen; zum Beispiel mit „Buchführung für Dummies“ oder ähnlichem. Damit sollte man erstmal eine Ahnung für die meisten einfachen Fälle haben. Spezialfälle sollte man immer extra nachlesen. In jedem Fall sollte man schon mal den entsprechenden Gesetzestext im Original gesehen haben.
Buchführungssoftware aussuchen
Am Anfang ist eine gute und einfache Buchführungssoftware wichtig; zum Beispiel die Buchhaltungssoftware E-Conomic. Ich habe selber schon viele ausprobiert, bevor ich am Ende des Jahres verzweifelt aufgegeben, doch zu Excel gegriffen und jede Buchung nochmal per Hand gebucht habe. Wichtig ist, dass man sich selber im Programm „wohlfühlt“, und, dass man im Programm zurecht findet, deswegen empfehle ich die Programme mit einem Monatsabschluss zu testen, bis man eins gefunden hat, das zu einem passt.
Buchen!!
Zentral ist, tatsächlich zu buchen. Jedesmal wenn eine Rechnung ankommt oder geschickt wird, muss dies in der Buchführung vermerkt werden. Im Alltagsstress der eigenen Firma vergisst man häufig diese administrative Tätigkeit, da sie als zu unwichtig empfunden wird. Diesem Trott darf man sich aber nicht hingeben. Disziplin zahlt sich hier am Ende des Jahres extrem aus!
Die Systeme beachten
Beim Jahresabschluss darf man nicht vergessen, dass man eigentlich zwei aufstellen muss: die Handelsbilanz und die Steuerbilanz.
Veröffentlichung beachten
Neben dem Senden an das Finanzamt muss die (Handels-)Bilanz noch veröffentlicht werden (bei allen Kapitalgesellschaften). Dies wird im Bundesanzeiger getan. Hierfür gibt es keine Erinnerung, es flattert direkt eine Mahnung mit Mahngebühren ins Haus. Also: Nicht vergessen!
Hier noch ein kleiner Schmankerl zum Gründen: