Revision im Strafrecht: Das sollte man wissen

PIC SNIPE/shutterstock.com

Ist man als Verurteilter in einem Strafverfahren mit dem ausgesprochenen Urteil nicht zufrieden, besteht die Möglichkeit der Revision im Strafrecht. Was man hierzu wissen sollte, wo man Hilfe bei Revisionsanträgen findet und in welchen Fällen eine Revision überhaupt möglich ist, dazu informiert unser Artikel.

Wissenswertes zur Revision im Strafrecht

Im Strafrecht haben Verurteilte nach dem Urteil die Möglichkeit, eine so genannte Revision einzureichen oder einreichen zu lassen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn man entweder eine Straftat nicht begangen hat oder das angewandte Strafmaß als zu hoch empfindet. Damit eine Revision Aussicht auf Erfolg hat, muss man jedoch gewisse Aspekte beachten. Hierzu gehört es unter anderem, dass man sich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lässt. Bei diesem Anwalt sollte es sich nicht nur um einen Fachanwalt für Strafrecht handeln, sondern auch um einen Anwalt, der über Erfahrung mit Revisionen verfügt. Darüber, wie man einen geeigneten Strafverteidiger für ein Revisionsverfahren findet, kann man sich hier informieren.

Wann ist eine Revision möglich?

Erfolg kann eine eingereichte Revision nur dann haben, wenn das ergangene Urteil auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung beruht. Ob das der Fall ist, lässt sich von Laien jedoch meistens nur schwer beurteilen. Daher kann ein Beratungstermin bei einer Anwaltskanzlei zunächst die Möglichkeiten zur Revision klären. Zu den möglichen Revisionsgründen gehören die fehlende Zuständigkeit des Gerichts, eine fehlende Urteilsbegründung und ein unrechtmäßiger Öffentlichkeitsausschluss. Außerdem können die mangelhafte Ausschöpfung von Beweismitteln oder die Verwendung unzulässiger Beweismittel, eine nicht ausreichende Urteilsfeststellung und eine Verfahrensrüge Anlass für eine Revision sein.

Sofern Anwalt und Mandant eine Aussicht auf Erfolg sehen, muss anschließend Revision gegen das ergangene Urteil eingereicht werden. Einen solchen Revisionsantrag kann übrigens nicht nur ein Beschuldigter oder dessen Strafverteidiger einlegen. Diese Möglichkeit hat außerdem die Staatsanwaltschaft innerhalb der geltenden Frist. Legt keine der beiden Parteien Revision oder Berufung innerhalb der Frist ein, wird das Urteil rechtskräftig.

Unterschied zwischen Revision und Berufung

Grundsätzlich muss zwischen der Revision und der Berufung unterschieden werden. Bei einer Revision wird keine erneute Tatsachenverhandlung durchgeführt. Stattdessen ist es Bestandteil der Revision zu prüfen, ob das Verfahren rechtmäßig durchgeführt wurde und das gesprochene Urteil schlüssig begründet ist. Trifft einer der beiden Punkte nicht zu, kann eine Revision zum Vorteil des Beschuldigten entschieden werden. Der Vorgang der Revision erfolgt in der Regel in Form eines schriftlichen Verfahrens und nicht als erneute Anhörung oder Verhandlung zwischen den Parteien.

Fristen für eine Revision

Wer Revision gegen ein ergangenes Urteil einreichen möchte, der muss geltende Fristen einhalten. Innerhalb einer Woche nach ergangenem Urteil muss entweder der Verurteilte selbst oder ein ihn vertretender Strafverteidiger die Revision einreichen. Anschließend besteht eine Frist von einem Monat, um diese Revision zu begründen. Liegt noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor, beginnt die einmonatige Frist erst ab Eingang dieser schriftlichen Urteilsbegründung.

You may also like...