Die stattliche Rente wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Kommen durch einen Schicksalsschlag, wie zum Beispiel der Eintritt eines Pflegefalles, Mehrkosten auf, kann es noch schwieriger werden diese zu begleichen. Die ambulante Pflege oder eine vergleichbare Dienstleistung kann schnell das finanzielle Polster, das über die Jahre angespart wurde, auf brauchen. Aus diesem Grund sollte auch noch im gehobenen Alter an eine finanzielle Altersvorsorge gedacht werden. Dies ist wichtig, um zu verhindern im Alter zu verarmen oder gar die finanzielle Hilfe der eigenen Kinder in Anspruch zu nehmen.
Die gesetzliche Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge bzw. die Zusatzverordnung des öffentlichen Dienstes und die private Altersvorsorge gehören zum sogenannten Drei-Schichten-Modell in der Altersvorsorge.
Bei der gesetzmäßigen Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer monatliche Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Nach Erreichen des Rentenalters wird diesem dann bis zu seinem Tode eine monatliche Rente ausgezahlt, finanziert von den Pflichtbeiträgen anderer Arbeitnehmer. Dieser sogenannte Generationenvertrag wird in Zukunft aber nicht mehr greifen können, da die Gesellschaft immer älter wird und die Geburtenrate rückläufig ist. Daraus resultiert, dass in Zukunft das Renteneintrittsalter erhöht wird und die monatlichen Rentenbeiträge sinken werden.
Zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge hat seit 2001 jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Dies ist in §1 des Betriebsrentengesetzes verankert. Bei der betrieblichen Altersvorsorge oder der Zusatzverordnung des öffentlichen Dienstes sichert jeder Arbeitgeber seinem Angestellten Versorgungsleistungen bei Alter, Arbeitsunfähigkeit oder Todesfall zu.
Bei der privaten Altersvorsorge ist für die Bildung des Kapitals jeder eigenhändig verantwortlich. Die staatlich geförderten Riester- und Rürup- Renten gehören zur privaten Altersvorsorge und bieten seinem Anleger erhebliche Steuervorteile. Von der Riester-Rente profitieren auch Erwerbsminderungsrentner. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung im Alter, wie zum Beispiel Kapital- oder Risikolebensversicherungen, Banksparpläne, Investmentfonds oder Sofortrenten. Bei älteren Menschen ab 50 Jahren empfiehlt es sich, dass sie das Kapital aus ihren auslaufenden Lebensversicherungen für die private Altersvorsorge verwenden. Auch an eine Investition in eine Immobilie kann man im Alter denken. Eine Immobilie als Altersvorsorge ist ein guter Weg für das Alter vorzusorgen.
Wer diese einfachen Regeln befolgt, braucht sich beim Wohnen im Alter keine Sorgen über finanzielle Engpässe machen, auch dann nicht, wenn ein Schicksalsschlag wie zum Beispiel ein Pflegefall eintritt.
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