Degressive Abschreibung: Definition, Beispiele & Formeln

© pixabay.com

Die degressive Abschreibung oder auch kurz „degressive AfA (Abschreibung für Abnutzung)“ genannt, hat in den letzten Jahren in Deutschland so einiges hinter sich. Sie wurde eingeführt, abgesetzt und immer wieder verändert. Aktuell ist jedoch, dass seit dem 01.01.2011 die degressiv AfA für alle neuen Güter abgeschafft wurde und seither ausläuft.

Unterschiede

Worin liegt der Unterschied zwischen der linearen und degressiven AfA? Bei der linearen AfA wird ein Gut in gleichbleibenden Beträgen, abhängig von der Nutzungsdauer, abgeschrieben. Bei der degressiven AfA sind die Abschreibungsbeträge nicht gleichbleibend hoch, sondern sinken sukzessive mit dem Restnutzungswert des Gutes. Da bei der degressiven AfA nie voll abgeschrieben werden kann, ist es erlaubt, von der degressiven AfA zur lineare AfA zu wechseln. Die Abschreibungshöhe ergibt sich zu diesem Zeitpunkt aus Restwert und Restnutzungsdauer. Nur hier ist ein Wechsel zwischen den Abschreibungsartn zulässig.

Vorteile der degressiven AfA

Der Hauptvorteil der degressiven AfA sind die höhere Absetzungsbeiträge in den ersten Jahren der Nutzungsdauer. Dies empfiehlt sich jedoch nur bei einer Mindesnutzungsdauer von fünf Jahren. An einem Beispie liese sich das bei einem produzierenden Unternehmen, welches gerade eine neue Maschine angschafft hat, verdeutlichen. In den ersten Jahren ist die Abnutzung und der Verschleiß aufgrund eines beispielsweise Schichtbetriebes deutlich höher.

Somit kann der Unternehmer, gerade in den ersten, gewinnbringenden Jahren, höher Abschreiben und mehr Steuern sparen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Unternehmer an keine feste Laufzeit gebunden ist. Bei der linearen AfA steht die Laufzeit von vornerein fest. Der Unternehmer kann bei der Abschreibung nicht variieren.

Formel für den Abschreibungsbetrag: Abschreibungssatz x Buchwert des Vorjahres

Beispiele

Vorweg: Um auf den degressiven AfA-Satz zu kommen, kommt es darauf an, wann das Wirtschaftsgut gekauft wurde.

  • mal 2: Anschaffung vor 01.01.2006 (der Abschreibungssatz darf maximal 20 % betragen)
  • mal 3: Anschaffung zwischen 01.01.2006 und 31.12.2007 (der Abschreibungssatz darf maximal 30 % betragen)

Als Beispiel nehmen wir an, eine Maschine wurde am 10.05.2015 mit einem Wert von 20.000,00 EUR gekauft. Die Nutzungsdauer für die Maschine beträgt laut Tabelle 10 Jahre. Somit kommt ein linearer AfA-Satz von 20 % heraus. Höher als 20% darf der degressiva AfA-Satz nicht betragen. Somit ist keine Multiplikation mehr zulässig und der AfA-Satz beträgt 20 %.

JahrAbschreibungsbetrag in EURRestbuchwert in EUR
0020.000,00
14.000,0016.000,00
23.200,0012.800,00
32.560,0010.240,00
42.048,008.192,00
51.638,406.553,60
61.310,725.242,88
71.048,584.194,30
8838,863.355,44
9671,092.684,35
10536,872.147,48

Hat die degressive AfA wieder eine Zukunft?

Aus heutiger Sicht hat die Wiedereinführung der degressiven AfA kein gutes Standbein. Hat man sich vor ca. 20 Jahren über die Steuererleichterungen gefreut, sind die Stimmen heute Eindeutig: Viele fragen sich, was sie mit dem Geld aus der Steuererleichterung machen sollen? Denn es gibt kaum mehr Zinsen auf Guthaben. Eine steuerliche Erleichterung wäre woanders besser aufgehoben, so die Stimmen in der Republik.

You may also like...