Personen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen unter besonderem gesetzlichem Schutz. Ein Grund für dieses Sondergesetz liegt in dem Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber. Arbeitnehmer befinden sich in einer untergeordneten Position. Für das Einhalten von Arbeitsrechten wurde das Gesetz formuliert, dass die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit regelt. Das Arbeitsrecht gilt für beide Vertragspartner und sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, so ist eine juristische Unterstützung sinnvoll.
Eine gute Wahl für eine Beratung ist eine Kanzlei mit Fachanwälten, die unterschiedliche Schwerpunkte haben. Osnabrück gilt als eine ausgewogene Stadt, die eine feine Balance zwischen Urbanität und ländlichem Raum zeigt. Es ist eine familienfreundliche und lebenswerte Stadt, die ein harmonisches Flair hat. Es ist jedoch nichts perfekt und bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht steht ein Rechtsanwalt in Osnabrück mit fachlicher Kompetenz zur Seite, unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgebern.
Mit dem Arbeitsvertrag greift der Schutz
Tritt eine Person in ein Beschäftigungsverhältnis ein, so gilt die Pflicht, dass die Regelungen für die Zusammenarbeit schriftlich vorliegen müssen. Im Arbeitsvertrag sind die Namen der Vertragspartner und die Anschriften festgehalten. Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaubstagen, Kündigungsfristen, Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Entgelt müssen im Vertrag ebenfalls erfasst werden. Ergänzt werden die Angaben durch eine Aufgabenbeschreibung und unternehmenseigenen Regelungen.
Ein mündlich geschlossener Vertrag gilt als bindend. Der mündlichen Vereinbarung muss innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Ausführung der Vereinbarungen folgen, die von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wird. Vor der endgültigen Unterschrift ist eine sorgfältige Überprüfung aller Vertragspunkte empfehlenswert. Kommt es zu einem Verstoß gegen das Arbeitnehmerschutzgesetz, gelten die Vertragsvereinbarungen.
Urlaub, Arbeitszeit und Kündigungsschutz sind nicht verhandelbar
Das Arbeitsgesetz legt seinen Fokus auf den Schutz von Arbeitnehmern. Die Zeit für den Erholungsurlaub liegt bei mindestens 20 Tagen. Tarifliche Vereinbarungen, Sonderregelungen und Altersstaffelungen können mehr Urlaubstage vorsehen, jedoch nie weniger als 20 Tage. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmesituationen darf ein Arbeitgeber eine höhere Arbeitszeit verlangen, aber auch dies ist gesetzlich geregelt. Arbeitnehmer haben das Recht, einen Arbeitsvertrag zu lösen und eine Kündigung auszusprechen. Die Gründe, die dieses Vorgehen erlauben, sind deutlich formuliert.
Kommt es zu einer Kündigung, so richtet sich die Kündigungsfrist nach der Zugehörigkeit zum Unternehmen. Die Auflösung eines Arbeitsvertrags kann über die Vereinbarung einer Abfindungssumme ohne triftigen Kündigungsgrund erfolgen. Werden sich beide Parteien einig, so gilt das Arbeitsverhältnis nach der Unterzeichnung eines Auflösungsvertrags als beendet. Bei Unsicherheiten vonseiten der Arbeitnehmer ist eine anwaltliche Beratung ein sinnvoller Schritt.
Der kollektive Arbeitsschutz
Im Arbeitsvertrag werden die individuellen Regelungen von Arbeitnehmern festgehalten. Diese werden als Individualrecht bezeichnet. Alle Arbeitnehmer eines Unternehmens oder einer Branche werden über das kollektive Arbeitsrecht geschützt. Hierzu zählen Tarifvereinbarungen, Betriebsräte, Streikrecht und Ähnliches. Alle Regelungen, die nicht nur die Einzelperson betreffen, werden unter dem kollektiven Schutz zusammengefasst und sind das Ergebnis von Verhandlungen.