Rürup-Rente: Wissenswertes über die Altersvorsorge

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Aufgrund weitreichender Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit ist es inzwischen für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen sinnvoll, sich um eine zusätzliche Altersvorsorge zu bemühen und das bestenfalls frühzeitig. Welche Rolle die so genannte Rürup-Rente unter den privaten Altersvorsorgen spielt, das kann man hier nachlesen.

Was ist die Rürup-Rente?

Ihren Namen verdankt die Rürup-Rente dem Ökonom, der maßgeblich an der Entwicklung beteiligt war. Bert Rürup entwickelte damals ein Rentenmodell, das mit staatlicher Förderung eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente und eine Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige werden sollte. Die Rürup-Rente wird umgangssprachlich auch als Basisrente bezeichnet. Besonders interessant ist die Rürup-Rente als Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler, da diese nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Stattdessen sollte sich diese Berufsgruppe möglichst frühzeitig mit alternativen Möglichkeiten der Altersvorsorge befassen und dabei auch die Möglichkeiten und Vorteile der Rürup-Rente für den eigenen Bedarf prüfen. Allerdings ist die Basisrente nicht nur dieser Berufsgruppe vorbehalten und kann stattdessen von allen Personen genutzt werden. In den meisten Punkten lässt sich das Modell der Rürup-Rente mit dem der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichen. Eine Auszahlung der Rente ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Nicht möglich sind hingegen eine Kapitalauszahlung bei Erreichen des Rentenalters oder eine vorzeitige Kündigung des Vertrags.

Grundsätzlich umfasst die Rürup-Rente zudem keinen Hinterbliebenenschutz. Entsprechende Zusatzangebote werden jedoch von einigen Versicherern gemacht. Aus steuerlicher Sicht lassen sich Beitragszahlungen bis zu einem Höchstsatz von 25.787 Euro (Stand 2021) geltend machen. Davon werden derzeit 92 Prozent berücksichtigt. Bis zum Jahr 2025 steigt der berücksichtigte Wert jedoch auf 100 Prozent. Für verheiratete Paare gelten entsprechend angepasste Höchstsätze. Im Bezug muss die Rürup-Rente versteuert werden.

Staatliche Förderung bei der Rürup-Rente

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Rürup-Rente förderungsfähig. Das ist jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden. Beispielsweise darf nicht mehr als der förderfähige Höchstbetrag in die Rürup-Rente eingezahlt werden. Außerdem muss das Bundeszentralamt für Steuern den Versicherungsvertrag zertifiziert haben. Ebenso ist geregelt, dass der Rentenbezug frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich sein darf. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, ist hingegen ein Renteneintritt bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich.

Außerdem muss ausgeschlossen werden, dass die Basisrente beleihbar oder veräußerbar ist. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann man von einer staatlichen Förderung der Rürup-Rente profitieren und sich für das Alter finanziell absichern.

Mögliche Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente

Da die klassische Rürup-Rente weder einen Hinterbliebenenschutz noch eine Absicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit bietet, können entsprechende Zusatzversicherungen bei einigen Anbietern abgeschlossen werden. Man sollte in jedem Fall vor Vertragsabschluss prüfen, ob ein solcher Schutz im individuellen Bedarfsfall sinnvoll ist, oder durch bereits vorhandene Versicherungen bereits ein Schutz zum Beispiel bei Erwerbsunfähigkeit besteht.

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