Die Rechtsform der GmbH gibt angehenden Unternehmern in Deutschland viele Freiheiten und begrenzt zudem ihr unternehmerisches Risiko. Allerdings machen gerade Jungunternehmer bei der Gründung einer GmbH häufig typische Fehler. Dieser Artikel zeigt, wie man sie vermeidet.
Vor der Gründung: Namen und Markenrechte recherchieren!
Schätzungsweise 1,15 Millionen GmbHs existieren in Deutschland. Dass diese Unternehmensform so beliebt ist, hängt damit zusammen, dass sie Unternehmern das Leben stark erleichtert. Kernbestandteil der GmbH ist die rechtsseitige Einigung, dass man nicht mit seinem Privatvermögen für unternehmerische Risiken haftet. Allein das von den Gesellschaftern aufgebrachte Gesellschaftsvermögen ist hierfür relevant.
Dadurch dass diese Rechtsform so beliebt ist, entstehen aber gleichzeitig auch viele Probleme bei der Gründung einer GmbH. Eins davon ergibt sich schon aus der schieren Anzahl an anderen existierenden Gesellschaften: Bei einer Million GmbHs ist es relativ schwierig herauszufinden, ob ein Name schon vergeben ist oder nicht. Keinesfalls sollte man mit der Recherche hierzu aber warten, bis man eine negative Meldung von Handelsregister bekommt. In aller Regel darf man nämlich bereits vor der „offiziellen“ Gründung der GmbH ans Werk gehen, und zwar mit der sogenannten Vor-GmbH.
Hat man mit der Vor-GmbH allerdings bereits gewirtschaftet und stellt sich im Nachhinein heraus, dass Namens- oder Markenrechte verletzt wurden, kann man schnell ein großes Problem bekommen. Nicht nur muss das Unternehmen dann umbenannt werden, es können auch Klagen und Schadensersatzforderungen drohen. Aus diesem Grund sollte man sich viel Zeit dafür nehmen, einen guten Namen für die Gesellschaft zu finden.
Streitigkeiten früh beilegen
Ein weiteres Problem entsteht häufig beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages. In der Regel finden sich die Gesellschafter für eine bestimmte Unternehmung relativ schnell zusammen. Anfänglich herrscht bei ihnen eine hohe Motivation vor, die Unternehmung wirklich durchzuziehen. Sobald es dann aber ans „Eingemachte“ geht, wird es kritisch: Details im Hinblick auf die Beteiligungen müssen geregelt werden. Oftmals kommt es hier zum Streit, weil die Gesellschafter gezwungen sind, überhaupt das erste Mal über konkrete Details zu sprechen. Vielen wird erst beim Aufsetzen des Vertrages bewusst, welche Verantwortung sie eingehen und wie der Plan für die GmbH genau aussieht.
Abhilfe schafft hier eine ausführliche Beratung im Vorfeld. Alle Gesellschafter sollten sich nicht nur untereinander, sondern auch extern beraten lassen. Dann wird relativ schnell ersichtlich, wo es Konfliktpotential geben könnte, über das man dann reden kann, bevor man den Vertrag wirklich ausarbeitet. Sobald diese Unklarheiten beseitigt wurden, vollzieht sich die ganze Unternehmensgründung ein ganzes Stück schneller. Das macht am Ende nicht nur die angehenden Unternehmer glücklich, sondern freut auch den Notar, der sich nicht mehr mit Streitigkeiten bezüglich einzelner Details herumschlagen muss. Hier gilt ganz klar die Faustregel: Lieber Vorsorge als Nachsorge!