Seit 2002 gibt es die Riester-Rente. Benannt nach dem gleichnamigen Arbeitsminister Walter Riester. Hierbei handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge, wahlweise als Riester-Banksparplan, Riester-Fondsparplan, Wohn-Riester und Riester-Rente. Der Staat beteiligt sich mit attraktiven Zulagen und belohnt Sparer mit Steuervorteilen.
Wer bekommt die Riester-Rente?
Die staatliche Förderung bekommen alle Sparer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Beamte sowie alle anderen Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Hierzu gehören auch Beschäftigte, die auf Minijob-Basis tätig sind, Bezieher von Arbeitslosengeld und Eltern in der gesetzlichen Erziehungszeit.
Weiter gibt es für jedes im Haushalt lebende Kind eine Sparzulage vom Staat:
- Das erste Kind: 150 Euro
- Für jedes weitere vor 2008 geborene Kind: 185 Euro
- Für jedes ab dem 2008 geborene Kind: 300 Euro
Zulagen vom Staat: So geht´s
Damit die Sparer von der staatlichen Förderung profitieren können, müssen Sie einen Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro auf ihr Riester-Konto einzahlen. Für die volle Zulagen-Förderung müssen mindestens vier Prozent des Vorjahres-Brutto-Gehalts (maximal 2100 Euro) eingezahlt werden. Für die Zulagen-Förderung stellen Riester-Anleger einmalig einen „Antrag auf Riester-Zulage“ sowie einen „Antrag auf Kinder-Zulage“ bei ihrem Riester-Anbieter.
In den weiteren Jahren beantragen die bevollmächtigten Riester-Anbieter die Förder-Zulage bei der zuständigen Förderstelle (ZfA), sodass sich die Sparer um nichts mehr kümmern müssen. Die Riester-Rente-Verträge sollten dennoch stets an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden. Treten im Leben Veränderungen auf, wie etwa eine Heirat, Sonderzahlungen vom Arbeitgeber, die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung, so können diese eine Anpassung des jeweiligen Riester-Vertrages auslösen.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Ob sich die Riester-Rente lohnt, entscheidet die jeweilige Lebens-und Einkommenssituation. Für Anleger mit geringem Einkommen und kinderreichen Familien lässt sich diese Frage mit einem eindeutigen „ja“ beantworten. Denn hier profitieren die Sparer von den hohen staatlichen Zulagen bei vergleichsweise geringen Einzahlungen. Die Rendite steigt entsprechend.
Alleinstehende mit vergleichsweise hohem Bruttoeinkommen profitieren mehr von den steuerlichen Vorteilen. So kommt ein Alleinstehender bei einem Vorjahres-Brutto-Einkommen in Höhe von 50.000 Euro und einer Steuerlast von 40 Prozent auf eine Zulage von 154 Euro vom Staat und einen Steuervorteil in Höhe von 646 Euro. Vorausgesetzt er hat im Vorjahr einen Eigenbeitrag in Höhe von 1846 Euro, was dem vier Prozent seines Vorjahres-Brutto-Einkommens zuzüglich der 154 Euro Zulage entspricht, geleistet.
Die Riester-Rente kann auch als betriebliche Altersvorsorge genutzt werden. Hier machen sich die steuerlichen Vorteile bei den Sozialabgaben und der Steuerlast bemerkbar. Wer das nötige Kapital hat , kann sowohl von der betrieblichen als auch privaten Riester-Rente profitieren.