Beinahe ein Viertel aller berufstätigen Menschen können ihre Tätigkeit nicht bis zum Erreichen des Rentenalters ausüben. Eine Unterscheidung nach körperlich oder geistig anstrengenden Berufen lässt sich dabei nur ungenau treffen. Grundsätzlich empfiehlt sich der möglichst frühe Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung gegen drastische finanzielle Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Wie kann es zur Berufsunfähigkeit kommen?
Eine Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn ein Mensch durch körperliche oder psychische sowie Nervenerkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Häufig liegt dieser Unfähigkeit eine jahre- bis jahrzehntelange Krankengeschichte zugrunde. Dieser Einschnitt bedeutet vor dem Rentenalter soziale Schlechterstellung. Denn von gesetzlichen Rentenkassen wird eher eine abgestufte Erwerbsminderungsrente als Überbrückung angeboten.
Angesichts solcher Einschränkungen sichern sich Berufstätige möglichst früh gegen die späteren finanziellen Folgen ab. Möglicherweise tritt die Berufsunfähigkeit nie ein. Falls aber doch, gibt es eine Rente zur Überbrückung bis längstens zum 65. Lebensjahr. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist aktuell nur noch für Menschen älter als Geburtsjahr 1961 vorgesehen.
Die Rentenkassen berücksichtigen für alle Jüngeren nur noch eine Erwerbsminderungsrente nach gesetzlichen und sozialen Bestimmungen. Für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards wie bei vollständiger Berufsausübung reicht dies keinesfalls aus.
Welche Bedingungen sind an die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung geknüpft?
Private Versicherungsanbieter bieten ohne Unterschied Staffelungen in der späteren Rentenhöhe außer bei Vertrags- und Beitragslaufzeit sowie Versicherungsdauer an. Einheitlich ist ebenfalls die längstmögliche Dauer bis zum 65. Lebensjahr. Aber nicht bei jedem Versicherer muss der Versicherungsnehmer bis dorthin auf eine Berufsunfähigkeitsrente verzichten. Möglich sind Vereinbarungen bis zum 55. Lebensjahr oder dynamische Beitragsentwicklungen statt gleichbleibender Zahlungen.
Einige private Versicherer bieten auch einen dynamisch steigenden Rentenbeitrag ohne vorherige Beitragserhöhung an. Hier muss jedoch beachtet werden, dass diese Höhe nicht das Durchschnittsverdienst von höchstens drei Berufsjahren vor Antragstellung überschreiten kann.
Statt sich ausschließlich gegen Berufsunfähigkeit privat zu versichern, empfiehlt sich bei heutigen Konditionen eine Versicherungskombination. Auch eine Rentenversicherung, Risikolebens- oder Kapitallebensversicherung schützt vor finanziellen Einbußen nach Schicksalsschlägen mit Verdienst- und Kapitalausfall.
Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Dread Disease Versicherung
Die Brufsunfähigkeit tritt in die Rentenleistung ein, sobald eine Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Die Art der zugrunde liegenden Erkrankung kann dabei psychisch, nervlich oder körperlich sein. Die Mutmaßung eines späteren Wiedererwerbs der Berufsfähigkeit wirkt sich auf den Start der Rentenzahlung laut Versicherungsvertrag nicht aus. Allerdings wird die Auszahlung bis sechs Monate nach Feststellen der Unfähigkeit ausgelöst.
Sie erfolgt in monatlich gleichen Beträgen nach Versicherungsbedingungen und endet spätestens mit dem 65. Lebensjahr. Dagegen zahlt eine Dread Disease Versicherung eine einmalige Versicherungssumme. Diese wird bei der Diagnose „Dread Disease“ nach einem Leistungskatalog nur für etwa zehn festgelegte, körperliche Krankheiten sofort bezahlt. Damit sollen schwer Erkrankte für nötige Anschaffungen medizinischer Hilfsmittel und die Überbrückung finanzieller Lücken abgesichert werden.
Fazit
Grundsätzlich ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein guter Zusatzschutz vor beruflichen Einschränkungen im Alter. Sie leistet auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit nur für die aktuell ausgeübte Tätigkeit festgestellt ist. Im Ratgeberteil zum Vergleich der Versicherungsbedingungen und -anbieter sind bei https://www.deinefinanzen.de/vergleich/berufsunfaehigkeitsversicherung weiterführende Informationen zusammengestellt.