Alle Wege führen in die Schweiz – Schritte einer Unternehmensgründung

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Die Schweiz ist ein überaus beliebter Standort für ausländische Unternehmen. Die unkomplizierte Gründung, die vielen Steuervorteile, das Vorhandensein hochqualifizierter Arbeitskräfte sowie die sichere Lage und die Gewährleistung politischer Stabilität machen die Alpenrepublik zu einem begehrten Niederlassungsort für Firmen jeglicher Art. Zusätzlich können Sie als Ausländer vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Denn in der Schweiz ist die Firmengründung grundsätzlich für Angehörige jeglicher Nationalität möglich, sofern der Sitz ebenso in der Schweiz ist.

Die Idee als Fundament

Am Anfang steht natürlich die Geschäftsidee. Egal ob Sie ein innovatives Start-Up oder ein Unternehmen in einer klassischen Branche starten wollen, genaues Planen und Kalkulieren zahlt in jedem Fall sich aus. Sollten Sie einen Kredit bei einer Bank aufnehmen wollen, ist ein Businessplan sowieso Pflicht.

AG, GmbH, KG und EU – Achten Sie auf die Form!

Anschließend sollten Sie sich entscheiden, welche Unternehmensform Ihre zukünftige Firma haben soll. Die wichtigsten Arten sind dabei Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, Aktiengesellschaft sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Unternehmensformen unterscheiden sich vor allem beim Punkt Startkapital. So sind für eine AG ca. 86.000 Euro (100.000 CHF) notwendig, während Sie für eine GmbH mindestens 20.000 Euro einplanen sollten. Wenn Sie das Startkapital bei einer Schweizer Bank einzahlen, erhalten Sie eine Kapitalbescheinigung, welche Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen benötigen.

Von Aargau bis Zürich – Die Wahl des Standorts

Die Steuersätze für Unternehmen in der Schweiz unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier gilt es, sich die Wahl des Firmensitzes besonders gut zu überlegen, da die Unterschiede sehr groß sind. Besonders der Kanton Obwalden ist für seine niedrigen Steuersätze bekannt. Bedenken Sie jedoch auch andere Standortfaktoren – möglicherweise benötigen Sie qualifizierte Arbeitskräfte, Rohstoffe oder Infrastruktur, die nicht in jedem Kanton gleichermaßen gegeben ist.

Der Dokumentendschungel

Schließlich müssen Sie die notwendigen Dokumente zusammenstellen. Welche Papiere Sie genau brauchen, bzw. wie Sie diese auszufüllen haben, kann Ihnen Ihr Schweizerischer Unternehmensberater sagen. Eine empfehlenswerte Anlaufstelle findet man zum Beispiel unter www.andermatt-unternehmensberatung.ch sowie auf einschlägigen bekannten Verzeichnissen. Sollten Sie alle amtlichen Schriftstücke beisammen haben, müssen Sie noch zu einem Notar, welcher eine öffentliche Beurkundung durchführt.

Sobald alle Dokumente fehlerfrei ausgefüllt sind, wird der Antrag an das Handelsregister weitergeleitet. Sie brauchen nichts weiter zu tun, nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Ansuchens werden Sie ins Register eingetragen – dieser Vorgang wird Ihnen übrigens mit einem Auzug bestätigt.

Nun steht dem Betrieb nichts mehr im Wege! Sobald die Eintragung im Register erfolgt ist, können Sie auch wieder über das eingezahlte Startkapital verfügen. Natürlich schadet es auch weiterhin nicht, sich über einschlägige Gesetze zum Unternehmensrecht zu informieren, noch dazu, weil sich diese kantonal ebenfalls sehr stark unterscheiden können. Ein Schweizer Unternehmensberater kann Ihnen hierbei mit seiner Expertise zur Seite stehen.

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