Bußgeldkatalog 2014 – Das hat sich geändert

Quelle: pixabay.com

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Zum 01.05.2014 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft und das Punktesystem in Flensburg änderte sich. Welche Vor- und Nachteile die Reform mit sich bringt, soll der folgende Artikel zeigen.

Der neue Bußgeldkatalog 2014 soll für mehr Rechtssicherheit und Transparenz im Straßenverkehr sorgen. Das neue Punktesystem soll zudem der Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen. Es werden nur noch die Verkehrsverstöße im Fahrereignungsregister gespeichert, die sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken.

Bisher wurden in Flensburg bis zu 18 Punkten registriert. Das neue Fahrereignungsregister sieht eine Verkürzung auf maximal 8 Punkte vor. Hierbei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten, groben Ordnungswidrigkeiten, einfachen Straftaten und Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, unterschieden. Allerdings führen nur noch die Straftaten zu Punkten in Flensburg, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gegangen wurden und zudem wegen ihrer besonderen Schwere in der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind.

So führen rechtskräftige Verurteilungen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, das Fahren ohne Führerschein oder Trunkenheit im Verkehr immer zu einer Eintragung, wohingegen die Beleidigung im Straßenverkehr nicht mehr zu einer Registrierung in Flensburg führt. Außerdem werden nur noch dann weitere Verkehrsverstöße vermerkt, wenn auch ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Hierzu zählen die unterlassene Hilfeleistung, der Vollrausch und die Nötigung.

Gerade das Fahren ohne Winterreifen wird bald wieder mehr in den Fokus treten. Langsam wird es in Deutschland herbstlich und sobald die Witterung umschlägt, sollte man über einen Wechsel nachdenken. Bei einer Fahrt mit Sommerreifen bei winterlicher Witterung gibt es weiterhin 1 Punkt in Flensburg und eine Geldbuße. Lieber jetzt schon Gedanken über die richtigen Reifen, wie den Winterreifen Ultragrip 8 Performance machen, ehe es zu spät ist und die Werkstätten keine zeitnahen Termine mehr anbieten können.

Im neuen Fahrereignungsregister werden grundsätzlich nur noch die Verkehrsverstöße gespeichert, die sich auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr auswirken. Zudem wird die Eintragungsgrenze für Geldbußen von 40 € auf 60 € erhöht. Allerdings werden die einzelnen Bußgelder deutlich angehoben, so dass immer häufiger die Eintragungsgrenze von 60 € erreicht wird.

Die Punkte im Fahrereignungsregister werden von 18 Punkten auf nur noch 8 Punkte reduziert, wobei die alten Punktestände mit Hilfe eines bestimmten Schemas auf den neuen Punktestand umgerechnet werden. Die Tilgungshemmung des alten Punktesystems gibt es in seiner alten Form nicht mehr.

Im neuen Bußgeldkatalog finden sich kaum noch freiwillige Maßnahmen und kein Pflichtseminar zum Abbau der Punkte. Lediglich bis zu einem Punktestand von 5 Punkten kann mit Hilfe eines Fahreignungsseminars maximal ein Punkt abgebaut werden.

Die Folgen des neuen Punktesystems können aufgrund der fehlenden Punkteabbaumöglichkeiten verheerend sein. Verkehrsexperten rechnen mit einem 10 %igen Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen. Allerdings sollen durch das neue Punktesystem auch rund 1.000.000 Menschen weniger in Flensburg gespeichert sein. Diese Reduktion ist auf die Löschung der alten Punktestände für Delikte zurückzuführen, die nach dem neuen Recht nicht mehr zu Punkten im neuen Fahrereignungsregister führen.

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