ESM – Der Europäische Stabilitätsmechanismus

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Der Euro ist die Währung der EU-Länder. Seit seiner Einführung hat der Euro schon einige Höhen und Tiefen durchgestanden. Die jüngsten Entwicklungen haben die Regierungschefs jedoch zum Anlass genommen, die Stabilität der Währung zu stärken. Derzeit ist der EU-Rettungsschirm die bekannte Maßnahme zur Sicherung der Währung. Um die europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken, ist die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorgesehen. Bei einem Treffen am 24. und 25 März 2011 wurde die Einführung beschlossen. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel nannte das Gesamtpaket einen riesigen Fortschritt. Dauerhaft soll der ESM bis zum Juli funktionstüchtig sein. Die entsprechenden Gesetze wurden vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus dient als Schutz in Krisenzeiten. Er soll Finanzhilfen bereitstellen, wenn dies notwendig sein sollte. Die Ablösung des derzeit bestehenden Rettungsschirms ist für den Juli 2013 geplant. Der ESM wird von den meisten Beteiligten als klarer Fortschritt im Gegensatz zum EFSF gesehen. Länder, die sich in einer Krise befinden, soll mit dem ESM geholfen werden. Dadurch wird die Finanzstabilität in der Eurozone gewährleistet. Eine erste Bedingung für die potentielle Hilfe ist die Ratifizierung des Fiskalvertrages. Außerdem muss eine nationale Schuldenbremse eingeführt werden. Nicht nur in Deutschland wird derzeit die Ratifizierung eingeleitet. Es wird erwartet, dass in der Bundesrepublik weitere Änderungen, die mit dem ESM zusammenhängen, beschlossen werden. Mögliche Veränderungen könnten die Erhöhung des Stammkapitals und eine Änderung bei den Hilfsinstrumenten des ESM sein.

Die Beteiligung von Deutschland am ESM sieht wie folgt aus. Zunächst einmal wird ein Betrag von 22 Milliarden Euro von der Bundesrepublik direkt in dieses Instrument eingezahlt. Weitere 168 Milliarden Euro können jederzeit von uns abgerufen werden, sollte dies notwendig sein. Eine Teilzahlung sämtlicher europäischer Staaten ist vorgesehen. In diesem Jahr sollen noch zwei Raten fällig werden, so wurde es am 02. März von den Regierungschefs beschlossen. Allein die Höhe der Einzahlung soll ein Zeichen sein. Die Märkte sollen sich ruhigen Gewissens entwickeln können und das Vertrauen in den Euro soll ungebrochen bleiben. Für die 8,7 Milliarden Euro, die Deutschland zunächst zahlt, wird von der Regierung ein Nachtragshaushalt eingerichtet.

Der ESM wird eine größtmögliche Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro umfassen. Deshalb wird auch ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro eingezahlt. Dies sorgt auch für niedrige Zinsen, sollte dieser Fall eintreten. Die Euroländer zahlen 80 Milliarden Euro ein. Die verbleibenden 620 Milliarden werden aus abrufbarem Kapital hinzugefügt. Der ESM ist berechtigt die Mittel einzusetzen, um gefährdete Mitglieder des ESM zu helfen. Dies kann auch schon im Bereich der Vorsorge geschehen, da diese in der Regel günstiger ist als der Extremfall. Länder können auch Darlehen beantragen (z.B. für die Rekapitalisierung der Finanzinstitute), sollte dies die Ursache für die staatliche Notlage sein. Weiterhin hat der ESM die Berechtigung Staatsanleihen von Primärmärkten und Sekundärmärkten zu erwerben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Mitgliedsstaat sich wieder am Markt positionieren kann. Für Aufkäufe auf dem Sekundärmarkt, ist es notwendig, dass die Europäische Zentralbank Gefahren für die Stabilität der Finanzen und außergewöhnliche Umstände auf dem Finanzmarkt ausmacht. Die Wirtschaft der Länder soll dadurch stabilisiert werden.

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