Während die Riesterrente nach ihrer Einführung in den Jahren 2000 bzw. 2001 von Anlegern eher schleppend angenommen wurde, ist sie mittlerweile zu einem echten „Erfolgsmodell“ geworden. Nicht ohne Grund. Denn dank der für diese Art der Altersvorsorge gezahlten staatlichen Zulagen lassen sich attraktive Renditen erwirtschaften. Bei keinem anderen Altersvorsorgevertrag lässt sich mit vergleichsweise geringen Eigenbeiträgen so viel Endkapital erreichen. Die genaue Förderhöhe ist jedoch individuell sehr unterschiedlich. So erhält jeder Sparer eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Für jedes Kind, das Kindergeld erhält, erhöht sich die Zulage um 185 Euro (bis 2008 geboren) bzw. um 300 Euro (ab 2008 geboren). Zudem werden junge Menschen in ihren Vorsorgebemühungen gefördert. Wer zu Beginn des ersten Vertragsjahres seiner Riesterrente noch nicht 25 Jahre alt war, erhält einen einmaligen Berufsstarterbonus. Dieser erhöht die Zulage des ersten Sparjahres nochmals um 200 Euro. Dank dieser Förderungen erhöht sich das gesparte Kapital vergleichsweise schnell.
Das Finanzamt bucht die Förderungen jedoch nur in den betreffenden Vertrag, wenn sein Inhaber eigene Zahlungen leistet. Diese sind einkommensabhängig und sollten 4% des Bruttoverdienstes des Sparers betragen. Alle zu erwartenden Riesterzulagen werden dabei allerdings bereits als Eigenzahlungen gewertet und verringern somit den für die Zulagenzahlung zu leistenden Eigenbetrag.
Hier ein Beispiel:
Alleinstehende Frau
1 Kind 2004 geboren
Bruttoeinkommen des Vorjahres: 24500 Euro
24500 Euro x 4% = 980 Euro
980 Euro – 154 Euro (Grundzulage) – 185 Euro (Kinderzulage) = 641 Euro Jahresbeitrag
641 Euro / 12 = 53, 42 Euro monatlicher Beitrag
Wird ein monatlicher Betrag von mindestens 53,42 Euro eingezahlt, fließt demnach eine jährliche Gesamtzulage in Höhe von 339 Euro. Doch auch wenn sich die Vertragsinhaberin entscheidet, nur einen Teilbetrag zu zahlen, wird die Zulage nicht gestrichen. Sie wird lediglich prozentual gekürzt. Wie die Einzahlung gestaltet wird, ist nicht relevant. So sind jährliche Einmalzahlungen genauso zulässig, wie regelmäßige Besparungen. Auch die Variante einer monatlichen Zahlung mit abschließender Sonderzahlung kurz vor Jahresende wird von vielen Riestersparern gern angenommen. Egal wie sich ein Vertragsinhaber entscheidet – alle Zahlvereinbarungen können jederzeit ohne entstehende Mehrkosten verändert werden.
Um die beschriebenen Förderungen erhalten zu können, muss ein für Riesterförderungen zugelassener Sparvertrag abgeschlossen werden. Im Grunde bestehen drei Anlagewege, zwischen denen sich ein Riestersparer entscheiden muss – Versicherung, Bausparvertrag und Fonds. Wer möglichst hohe Kalkulierbarkeit wünscht, sollte die Versicherung nutzen. Menschen mit Wunsch nach Wohneigentum genießen im Rahmen des geförderten Bausparvertrages attraktive Vorteile. Die höchste Renditechance wiederum hat der Sparer mit geförderten Fonds. Da diese auch in Aktien anlegen, sind die Erträge hier gegebenenfalls am höchsten. Da die Anbieter sowohl Zahlungen ihres Kunden als auch alle gewährten Zulagen garantieren müssen, besteht auch bei Wahl der Fondsvariante kein Verlustrisiko. Es besteht praktisch Beitragsgarantie.
Viele Menschen sind der Meinung, dass sich die Riesterrente nur für Geringverdiener bzw. Menschen mit mehreren Kindern lohnt. Grundsätzlich ist das zunächst auch aufgrund der einkommensabhängigen Einzahlung und möglichen Kinderzulagen so. Allerdings können die Einzahlungen steuerlich abgesetzt werden, was den Riestervertrag auch für Besserverdiener lohnend machen kann. Zwar müssen diese aufgrund ihres höheren Einkommens mehr einzahlen. Ist die mögliche Steuerersparnis jedoch höher als eine Zulage, dann kommt die Steuerersparnis zum Tragen. Das wiederum kann dazu führen, dass auch Besserverdiener um die 800 Euro indirekte Förderung für ihre Riesterrente über die Steuererklärung zurückerhalten. Die genaue Höhe hängt von der Höhe der Einzahlungen und vom individuellen Steuersatz ab.
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