Patentanwälte beraten und vertreten Erfinder, Unternehmen und Geschäftsleute. Wer eine Erfindung macht, eine Geschäftsidee besitzt oder ein Geschäftszeichen schützen möchte, ist gut beraten, sein geistiges Eigentum als Patent, Marke oder Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München schützen zu lassen.
Es gibt hierzulande etwa 3300 Patentanwälte. Patentanwälte sind allerdings keine Rechtsanwälte. Sie verfügen meist über ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium und arbeiten oft in einer Anwaltskanzlei, die unternehmensberatend tätig ist. Große Firmen unterhalten meist eigene Patentabteilungen. Auch beim Patentamt ist die Mehrzahl der dort Beschäftigten keine Juristen, sondern Naturwissenschaftler und Ingenieure.
Wie wird man Patentanwalt?
Interessenten sollten technisch und rechtlich interessiert sein. Mithin kommt es auf die Fähigkeit des Patentanwalts an, eine Erfindung als solche nachzuvollziehen und so für die Anmeldung beim Patentamt aufzubereiten, dass der Anmeldung tatsächlich entsprochen wird.
Die Gesamtausbildung zum Patentanwalt dauert 34 Monate. Interessenten benötigen einen Ausbildungsplatz in einer Patentanwaltskanzlei oder bei einem Patentassessor in der Patenterteilung eines Unternehmens. Voraussetzung ist ein Jahr Praxiserfahrung. Die betriebliche Ausbildung beansprucht 26 Monate. Der Kandidat hospitiert zudem zwei Monate beim Patentamt und sechs Monate beim Bundespatentgericht in München.
Parallel dazu studiert der Kandidat zwei Jahre lang per Fernunterricht Recht. Dafür muss er ca. 1300 Euro kalkulieren. Zur Rechtsausbildung gehören Kenntnisse des Zivil- und Verfahrensrechts, Patentrechts und Lizenzrechts. Damit gehört die Ausbildung zu der längsten Ausbildung im Bildungssystem. Wer die Ausbildung besteht, ist Patentassessor. Damit kann er sich bei der Patentanwaltskammer für die Zulassung zum freiberuflichen Patentanwalt bewerben.
Angesichts der Komplexität des Patentrechts ist insbesondere die Anmeldung von Patenten eine ausgesprochen formalisierte Angelegenheit. Sie ist ohne Hinzuziehung eines Patentanwalts in der Regel kaum zu bewerkstelligen.