Lohnabrechnung: Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Die meisten Arbeitnehmer werfen wohl nur einen kurzen Blick auf ihre Lohnabrechnung. Interessant ist, was netto übrig bleibt. Dabei ist die Zusammensetzung einer Lohnabrechnung wichtig. Fehler müssen unbedingt erkannt und ausgebessert werden. Wie setzt sich eine Lohnabrechnung zusammen? Gibt es einen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt? Was ist mit Minijobbern und wie lange muss man seine Lohnabrechnungen aufheben? Mit diesen Fragen befasst sich der folgende Artikel.

Was steht in einer Lohnabrechnung?

Eine Lohnabrechnung gibt Aufschluss über die Zusammensetzung des Gehalts. Sie enthält den Bruttolohn und alle anfallenden Abzüge. Dazu gehören beispielsweise Kirchensteuer, Sozialversicherungen oder Zusatzbeiträge zur Krankenkasse. Darüber hinaus können individuelle Abzüge anfallen, welche sich monatlich, bzw. im Auszahlungszeitraum, ändern. Neben Abzügen müssen Boni berücksichtigt werden. Daher werden auch Überstunden samt Stundenlohn auf der Lohnabrechnung aufgelistet. Am Ende ergibt sich daraus der Nettolohn.

Der genaue Aufbau einer Lohnabrechnung kann sich häufig ändern. Daher greifen immer mehr Unternehmen auf ein Lohnprogramm zurück, welches ihnen die Erstellung erleichtern sollen. Eine Lohnabrechnung ist in Deutschland laut § 108 Gewerbeordnung gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, die Zusammensetzung seines Lohns zu erfahren. Damit dabei keine Fehler passieren, engagieren vor allem kleine Unternehmen Lohnbüros oder Steuerberater. Doch diese externen Dienstleister kosten natürlich. Langfristig ist ein hochwertiges Lohnprogramm die bessere Lösung.

Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Lohn und Gehalt haben unterschiedliche Bedeutungen. Ein Angestellter, der nach Stunden bezahlt wird, erhält Lohn. Sein monatliches Einkommen ändert sich je nach geleisteten Stunden. Entsprechend können auch Steuerbeiträge abweichen. Ein Gehalt ist ein festes monatliches Einkommen, das unabhängig von den geleisteten Stunden ausgezahlt wird. Steuer- und Versicherungsbeiträge bleiben dabei in der Regel gleich. Man muss daher zwischen einer Lohnabrechnung und einer Gehaltsabrechnung unterscheiden. Auch der Arbeitgeber muss auf diesen Dokumenten unmissverständlich zeigen, ob er Lohn oder Gehalt zahlt.

Sonderregeln bei geringfügiger Beschäftigung

Die Lohnabrechnung bei einem Minijob sieht anders aus. Hier wird mit Pauschalen gearbeitet. Die Lohnsteuer beträgt 2 %, Krankenversicherung 13 % und die Rentenversicherung 15 %. Letztere muss der Arbeitnehmer selbst aufstocken, wenn er seinen vollen Rentenanspruch geltend machen möchte. Minijobber erhalten ihr Gehalt meist ohne diese Abzüge. Der Arbeitgeber muss die Pauschalen abführen.

Wie lange man Lohnabrechnungen aufheben sollte

Arbeitgeber müssen alle Lohnabrechnungen für zehn Jahre aufbewahren. Das gilt für alle Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 500.000 Euro und einem Gewinn von 50.000 Euro im Jahr. Für Unternehmen darunter gilt diese Pflicht nicht. Es ist dennoch von Vorteil, wenn auch diese die Lohnabrechnungen ihrer Angestellten einige Jahre aufheben. Viel länger sollte jeder Arbeitnehmer seine Lohnabrechnungen aufbewahren. Es empfiehlt sich, diese bis zum Renteneintritt nicht wegzuwerfen.

Ein Arbeitnehmer hat keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten, wenn er die Abrechnungen vorher entsorgt. Allerdings kann er nur mit ihnen seine Rentenansprüche nachweisen. Ohne eine vollständige Dokumentation über sein Einkommen kommt es beim Renteneintritt möglicherweise zu Problemen oder der Arbeitnehmer erhält am Ende weniger als ihm eigentlich zusteht.

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