Anonymer Goldkauf: Das ändert sich ab 2020!

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Als Teil der überarbeiteten EU-Geldwäsche Richtlinien, erneuert die Bundesregierung gegenwärtig das Geldwäsche Gesetz, das zum 01. Januar 2020 in Kraft treten will. Die wichtigste Neuerung für den Goldmarkt: Anonyme Goldkäufe sollen bald nur noch in einem wesentlich kleineren Rahmen erlaubt sein als bisher.

Absenkung des Schwellenbetrages

Am 14. November 2019 beschloss der Bundestag die Absenkung des Schwellenbetrages zum Anonymen Goldkaufs von 10000 auf nur noch 2000 Euro. Zwei Wochen später billigte der Bundesrat das Gesetz, mit der Anregung, den Schwellenbetrag auf 1000 Euro abzusenken. Die Begründung war, dass der Handel mit Edelmetall wie Gold, Silber oder Palladium eine besonders große Anfälligkeit für Geldwäsche habe.

Für die Käufer heißt der Schwellbetrag, dass der Kauf von mehr als einer Goldmünze mit einem Goldgehalt von einer Unze nicht mehr anonym möglich ist. Ein Goldbarren von 50 Gramm, kostet bereits mehr als 2000 Euro und ist damit nicht mehr anonym erhältlich. Während das für die Käufer nicht viel ändert, bedeutet die Gesetzesnovelle für die Goldhändler einen erheblichen Mehraufwand.

Der Gesetzgeber fordert die Händler nun dazu auf, das Know-Your-Customer-Prinzip umzusetzen und dabei ist es mit einer einfachen Ausweißprüfung nicht getan. Stattdessen erwartet der Gesetzgeber nun von den Händlern zu prüfen, ob ein Kunde möglicherweise einen kriminellen Hintergrund hat oder wie seine wirtschaftliche Berechtigung zum Golderwerb aussieht.

Im Verdachtsfall gehört es ab Januar 2020 zu der allgemeinen Sorgfaltspflicht der Händler, im Verdachtsfall sich an die Behörden zu wenden.

Wachstum des Online Gold Handels durch die neue Gesetzgebung

Für viele Edelmetallhändler wird die neue Regelung das Geschäft erschweren und viele werden sich überlegen müssen, ob sie weiterhin einen anonymen Goldhandel anbieten. Aschhoff Edelmetalle Frankfurt hat bereits angekündigt, ab Januar 2020 kein anonymes Tafelgeschäft anzubieten. Dieser Mehraufwand für Offline-Händler ist naturgemäß Teil des Online Handels. Durch die Expertise der Online Gold Shops haben diese nun einen Wettbewerbsvorteil – sie arbeiten von Natur nur mit personalisierten Goldverkäufen.

Goldkäufer müssen sich immer besser selbst informieren

Während der Kampf der EU-Kommission, Bundesregierung und Behörden gegen Schwanzgeld, Schwarzlohnzahlungen und Geldwäsche also Ladenlokalen die Arbeit erschwert – sie müssen nun Personalausweise prüfen, kennen sich Online Händler schon längst mit den personalisierten Geschäften aus. Ein Ladenlokal muss diesen Mehraufwand durch erhöhte Kosten auf den Kunden umlegen, wodurch Online Händler attraktiver für Kunden – gleich ob Kleinsparer oder Großanleger – werden.

In einer Branche in der mit Margen von weniger als einem Prozent gearbeitet wird, bedeutet die Gesetzesnovelle einen verschärften Wettbewerb. Deshalb ist es für Kunden umso wichtiger sich online selbst zu informieren um sich vor Fälschungen zu schützen.

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