Vorteile von Genossenschaftsbanken auf einen Blick

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Genossenschaftsbanken, auch Kreditgenossenschaften genannt, sind Kredit- und Geldinstitute, beteiligen Kunden an ihrem Geschäftsguthaben, indem diese feste Beträge von dem Guthaben erwerben können. Je nach Geschäftsergebnis werden die Beträge verzinst. Weltweit gibt es insgesamt über 800 Millionen Mitglieder von verschiedenen Genossenschaften. In Deutschland gehören die Raiffeisen- und Volksbanken zu den Genossenschaftsbanken.

Warum Genossenschaftsbanken von Vorteil sind

Immer mehr Kunden erwägen, Mitglied einer Genossenschaftsbank werden. Dies liegt zum einen daran, dass diese Banken im Laufe der Zeit ihren Genossen tatsächlich viele Vorteile und sehr gute Konditionen geboten haben und immer noch bieten. Zudem sind Genossenschaftsbanken regional verfügbar, was eine kurze Bearbeitungszeit und 100% igen persönlichen Service bedeuten.

Die Einlagen der Genossen sind nicht gefährdet wie beispielsweise bei Investmentgeschäften, da diese Banken kein Investment betreiben. Sollten doch einmal unerwartete Missstände auftreten, so tritt die Einlagensicherung in Kraft, die bis zu 10000 Euro des Kapitals des Anlegers schützt.

Auf einen Blick – Gründe, ein Genosse zu werden

  • Gleiches Recht für alle

Genossenschaften sind verpflichtet demokratisch zu arbeiten. Das bedeutet, dass jedes Mitglied eine berechtigte Stimme hat, die genau soviel Wert ist wie jede andere Stimme auch. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch dessen finanzielle Einlage ist.

  • Eigenkapital entsteht durch alle Anteile

Da eine Genossenschaft keine Grenze bei der Anzahl ihrer Genossen vorgibt, bilden alle Genossen zusammen das Eigenkapital mit ihrem gekauften Anteil. Dessen Höhe wird von jedem einzelnen Mitglied mitbestimmt. Die Finanzierung der Genossenschaften versteht sich aus dem Eigenkapital sowie den Geschäftseinnahmen.

  • Begrenzte Haftung

Grundsätzlich sind sämtliche Genossen nur begrenzt haftbar, was die Geschäftsanteile betrifft. Jedoch gibt es eine Nachschusspflicht, die in der Satzung der Genossenschaftsbank festgelegt, begrenzt werden oder ganz ausgeschlossen werden kann. Besteht die Nachschusspflicht, so sind jegliche Mitglieder dazu verpflichtet, weiteres Geld zu zahlen, sofern das Vermögen der Genossenschaft nicht zur Tilgung der Insolvenzmasse reicht.

  • Mitglieder werden gefördert

Mitglieder einer Genossenschaft verfolgen stets ein gemeinsames Ziel, das in den Bereichen Kultur, Soziales oder Wirtschaft liegen kann. Die Förderung hilft den Genossen Leistungen bieten zu können, die sie aus eigener Kraft nicht schaffen würden. Dazu zählt unter anderem die gemeinschaftliche Vermarktung von Dienstleistungen. Außerdem gehen immer wieder Überschüsse der Genossenschaftsbanken an die Mitglieder.

Gründung einer Genossenschaft

Bei der Gründung einer Genossenschaft müssen einige Punkte beachtet werden. Dazu steht am Anfang eine gute Idee, die einen gemeinsamen Bedarf des gemeinschaftlichen Unternehmens den späteren Genossen dient. Zudem werden mindestens drei Gründungsmitglieder benötigt, die an der Genossenschaftsstruktur sowie dem wirtschaftlichen Konzept arbeiten. Das Wirtschaftskonzept muss mindestens für drei Jahre aufgestellt werden.

Die Satzung muss mit allen Aufgaben und Kompetenzen sorgfältig aufgestellt werden. Ein Rechtsanwalt sollte diese Satzung prüfen. Wenn alles stimmt, steht der Gründung nichts im Wege. Jedoch prüft nach der Gründung Prüfungsverband das Konzept sowie die Satzung. Wurde diese bestanden, wird die Genossenschaft letztlich im Genossenschaftsregister eingetragen.

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