Es gibt in Deutschland sechs Lohnsteuerklassen. Je nach Lebenssituation oder Einkommen wird man in einer dieser Lohnsteuerklassen eingeordnet. In dieser Auflistung finden Sie Informationen zu jeder Klasse und können so entscheiden, welche für Sie die Sinnvollste ist.
Lohnsteuerklasse I
In die Lohnsteuerklasse I fällt jeder Ledige. Wer mit einer beschränkt steuerpflichtigen Person verheiratet ist, oder sich in einer Lebenspartnerschaft befindet, fällt ebenfalls in Lohnsteuerklasse I. Beschränkt steuerpflichtig, sind Personen, die in Deutschland Einkünfte erzielen, aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Hier greifen in den vielen Fällen Doppelbesteuerungsabkommen.
Wer dauernd getrennt lebt oder geschieden ist, fällt in diese Lohnsteuerklasse. Verwitwete Personen fallen im übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners in die erste Lohnsteuerklasse. Oder anders gesagt, wer nicht aufgrund einer Partnerschaft, eines Kindes oder mehrerer Arbeitsverhältnisse in eine andere Lohnsteuerklasse wechseln kann, fällt in die Lohnsteuerklasse I.
Lohnsteuerklasse II
Wer die Voraussetzungen für Lohnsteuerklasse I erfüllt und einen Kinderfreibetrag und oder Kindergeld erhält kommt aus der Lohnsteuerklasse I in die Klasse II. Damit einher geht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Verwitwete Personen erhalten diese Steuerklasse im Monat, der auf den Sterbemonat folgt.
Lohnsteuerklasse III
In diese Steuerklasse fallen Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich nicht für die Lohnsteuerklasse IV entschieden haben. Entscheidet man sich für die Steuerklasse III und der Partner arbeitet ebenfalls, erhält der Partner die Steuerklasse V. Die unterschiedlichen Lohnsteuerklassen sind sinnvoll, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient. Arbeitet der Partner nicht, ist nur Steuerklasse III möglich.
Lohnsteuerklasse IV
Wer verheiratet ist oder in einer eingetragen Partnerschaft lebt und unbeschränkt steuerpflichtig ist und nicht dauernd getrennt lebt, kann sich für die Steuerklasse IV entscheiden, wenn beide Partner berufstätig sind. Die gleiche Steuerklasse ist interessant, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen.
Lohnsteuerklasse III/ V oder IV/ IV
Im Allgemeinen wird empfohlen, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen die Kombination IV/ IV zu wählen. Verdient ein Ehepartner wesentlich mehr, ist die Kombination III/ V interessant. Die Steuerklassen dürfen einmal jährlich gewechselt werden.
Lohnsteuerklasse V
Nutzt der Ehe- oder Lebenspartner die Lohnsteuerklasse III fällt der andere Partner automatisch in Lohnsteuerklasse V. Meist wird diese Variante gewählt, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient. Der Geringverdiener bekommt dann Steuerklasse V und der wesentlich besser verdienende Partner erhält Steuerklasse III.
Lohnsteuerklasse VI
Diese Steuerklasse wird verwendet, wenn der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht an den Arbeitgeber weitergibt. Wer mehr als ein Arbeitsverhältnis hat, für das er eine Lohnsteuerkarte benötigt, bekommt ab der zweiten Lohnsteuerkarte die Steuerklasse VI. Bei der Lohnsteuerklasse VI wird am meisten einbehalten, da hier nur der Altersentlastungsbetrag angerechnet wird.