Um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden, sieht das SGB VII vor, dass ein Sicherheitsbeauftragter ab einer bestimmten Betriebsgröße für die Vorbeugung von Unfall- und Gesundheitsrisiken zuständig sein muss. Der Betrieb bestellt diese Sicherheitsbeauftragten und sorgt dafür, dass diese ihre ehrenamtliche Arbeit durch Fortbildung stets auf dem neuesten Stand ausführen können.
Ausbildungspflicht für Sicherheitsbeauftragte
Leistungsausfall durch Unfälle am Arbeitsplatz kostet Berufsgenossenschaften und Betriebe jährlich erhebliche Summen an Zeit und Geld. Um dem vorzubeugen, ist für Betriebe ab 20 Beschäftigten die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten Pflicht. Überwiegend werden orts- und sachkundige Mitarbeiter für diese Aufgabe ausgewählt. Der Vorteil dieser Bestellung von bereits angestellten Personen ist das Vertrauen im Team.
Den Sicherheitsanweisungen eines Kollegen folgen andere Beschäftigte deutlich bereitwilliger als denen einer betriebsfremden Person. Durch Erst- und Folgeschulungen erlangen Sicherheitsbeauftragte die nötigen Kenntnisse, um künftig in ihrem Betrieb als Vorbild und Kontrollperson für bessere Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen.
Schulungsangebote für Sicherheitsbeauftragte
Seminare für Sicherheitsbeauftragte werden von renommierten Prüfinstituten wie dem TÜV oder der DEKRA Akademie angeboten. Der Vorteil ist dabei deren intensive Erfahrung mit Sicherheitsrisiken und deren Vermeidung vor einer Unfallsituation. Daraus ist schon die Erstschulung eine besonders praxisrelevante Schulung, auf der die Arbeit jedes bestellten Beauftragten solide aufbauen kann.
Zu Zeiten des Internets geht für die Sicherheitsbeauftragter Schulung kaum oder keine Arbeitszeit verloren. Onlinekurse ergänzen Vor-Ort-Angebote, so dass die ehrenamtlichen Sicherheitshelfer auch in der Freizeit ihre Fortbildung wahrnehmen können. Dies sind allerdings Ausnahmen. Denn der Betrieb, der einen Sicherheitsbeauftragten bestellt hat, bietet diesem vorzugsweise direkt während der Arbeitszeit die Möglichkeit der Schulung. Dabei können Theorie und Praxis besonders ortsrelevant an den Betriebsbedingungen gemessen werden.
Wichtige Arbeit von Sicherheitsbeauftragten für alle Arbeitnehmer
Der Sicherheitsbeauftragte ist viel mehr als nur ein Kontrolleur. Er gibt den Mitarbeitern Tipps für sichere Arbeitsplätze, kümmert sich um die rasche Beseitigung möglicher Gefahrenquellen und bringt von seinen Fortschulungen neue Ideen für Verbesserungen mit. Seine Erfahrung im Beruf und mit den Örtlichkeiten im Betrieb macht ihn zu einer Fachkraft, die auch mit persönlicher Motivation für die betriebliche Sicherheit tätig ist. Somit ist ein Sicherheitsbeauftragter nicht selten auch eine Anlaufstelle bei anderen Unsicherheiten, Fragen oder Problemen seiner Kollegen.
Fazit
Als Sicherheitsbeauftragter wird in Betrieben ab 20 Mitarbeiter ein Angestellter mit Orts- und Sachkenntnis aus dem Kollegium bestellt. Bei einer Erstschulung erhält er die nötigen theoretischen Grundlagen für seine künftige Arbeit zugunsten der Sicherheit an den Arbeitsplätzen. Durch fortlaufende Folgeschulungen verbessert er sein neu gewonnenes Fachwissen in Kombination mit seiner beruflichen und örtlichen Erfahrung über die Betriebssicherheit dauerhaft nach modernen Vorschriften.