Kleinunternehmer: Vorsicht bei Verwendung von Quittungsvordrucken
Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr einschließlich der Umsatzsteuer höchstens 17.500 € Umsatz tätigte und im laufenden Jahr voraussichtlich bis zu 50.000 € Umsätze erwartet (§ 19 UStG). Der Vorteil des Kleinunternehmers besteht darin, dass...