Die ethisch-korrekten Anlagekriterien der EthikBank

Quell: pixabay.com

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Laut Definition steht in der Ethik das „spezifisch moralische Handeln“ im Mittelpunkt von allem, wobei die Punkte „Reflexion und Begründbarkeit“ eine überaus wichtige Rolle spielen.

Und genau das setzt auch die EthikBank mit ihren ethisch-korrekten Anlagekriterien um. Ihre Prinzipien stützen sich auf den drei Säulen „Anlagekriterien“, „gläserne Bank“ und „Förderprojekte“.

Da die EthikBank keine Bank im herkömmlichen Sinne ist, unterscheiden sich die Kriterien der Geldanlage seitens der Bank ganz enorm. Nicht jedes Unternehmen kommt in den Genuss der Investition durch die EthikBank. Hierfür muss jedes Unternehmen ganz bestimmte Voraussetzungen schaffen.

Die Voraussetzungen für ethisch-korrekte Anlagekriterien der EthikBank

Die Kriterien zur Geldanlage bei der EthikBank sehen etwas anders aus, als dies bei „gängigen“ Banken der Fall ist. Sie unterteilen sich in sogenannte Positiv- und Negativkriterien.

Mit den Positivkriterien investiert die Ethikbank das Geld aller Kunden zum Beispiel in diejenigen Unternehmen, welche zum Natur-Aktien-Index und zum Global Challenges Index gehören. Auch Wertpapiere kommen in Betracht.

Die Unternehmen, in die die Ethikbank hier investiert, müssen am DAX und am MDAX gelistet sein und dürfen natürlich keine der Negativkriterien erfüllen. Diese sind deutlich umfangreicher, als es die positiven Kriterien sind. Wird ein Unternehmen nicht mit Negativkriterien in Verbindung gebracht, so bleibt dem Investor, also der EthikBank, eine Firma mit einem hohen Potenzial an Verantwortungsbewusstsein erhalten.

Solch ein Unternehmen schont trotz Produktionskette die Umwelt, setzt allgemein positive Beispiele und fördert seine Angestellten. Gleichberechtigung ist dem Unternehmen kein Fremdwort und auch wichtige Weiterbildungen und die Entwicklung von Personal steht im Vordergrund.

Keine Investition durch die EthikBank bei Negativkriterien

Die EthikBank führt umfangreiche Überprüfungen der einzelnen Unternehmen durch, bevor sie überhaupt eine Investition in diese anstrebt. Fallen Firmen durch negative Kriterien auf, kommen sie für eine Geldanlage nicht mehr in Betracht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Unternehmen:

  • Hersteller von Waffen für das Militär ist
  • Besitzer von Atomkraftwerken oder Kohlekraftwerken ist
  • Kinderarbeit erlaubt
  • Gentechnik an Pflanzen und Saatgut verwendet
  • Kosmetika mit Tierversuchen herstellt
  • die Menschenrechte missachtet
  • Fälle von Bestechung und Korruption aufweist

Ist auch nur eines dieser Kriterien zutreffend, so gibt die EthikBank an das jeweilige Unternehmen keine Kredite heraus und kauft auch keine Unternehmensanleihen. Das sind jedoch nicht die einzigen negativen Kriterien, die die EthikBank auflistet.

Ebenso verweigert sie die Zusammenarbeit, wenn zum Beispiel mit Nahrungsmitteln oder Rohstoffen Spekulation betrieben wird. Vom Kauf von Staatsanleihen sieht die Bank ab, wenn zum Beispiel ein hoher Grad an Korruption oder ein Verstoß gegen die Menschenrechte vorliegt. Auch Geschäftsfelder mit kontroversem Hintergrund und Parteispenden gehören zu den Negativkriterien, die eine Investition von Geldern seitens der EthikBank nicht zulassen.

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