Manchmal gehen Rechnungen im stressigen Alltag einfach unter und hinter dem Zahlungsverzug steckt keine böse Absicht, sondern bloße Vergesslichkeit. Als Betroffener der Vergesslichkeit helfen Programme, damit man wichtige Zahlungsziele nicht verpasst. Was Sie als eigentlicher Zahlungsempfänger bei unbezahlten Rechnungen tun können und wie Sie schnell an Ihr Geld kommen, ohne Ihre Kunden zu vergraulen, soll dieser Artikel zeigen.
Im Falle des Falles
Wird eine Rechnung nicht innerhalb des Zahlungsziels ausgeglichen, hilft meist ein kurzer Anruf, um den Kunden auf seine Zahlungsverpflichtung aufmerksam zu machen. Auch eine kurze schriftliche Zahlungserinnerung hat sich in der täglichen Praxis bereits vielfach bewährt. Haben diese Maßnahmen keinen Erfolg, sollten Sie Ihrem Kunden eine Mahnung schicken. Als Betreff Ihres Schreibens sollten Sie unbedingt den Begriff Mahnung verwenden. Zwar ist die Bezeichnung als Mahnung nicht zwingend erforderlich, allerdings sollte Ihr Schreiben vom Kunden als ernst gemeinte Zahlungsaufforderung verstanden werden und mit dem Begriff Mahnung passiert diese in der Regel auch.
Was passiert danach
Verzugszinsen und Mahnkosten können Sie erst geltend machen, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet. Regelmäßig wird Ihr Kunde erst durch Ihre Mahnung in Verzug kommen, so dass Sie diese Kosten nicht ansetzen können. Mit der Mahnung sollten Sie Ihrem Kunden eine erneute Frist zum Ausgleich der Forderung setzen und auf die Folgen bei Nichtzahlung hinweisen. Eine Mahnung könnten Sie wie folgt formulieren:
„Leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang von Ihnen verzeichnen. Wir bitten Sie daher, den fälligen Rechnungsbetrag in Höhe von xxx € bis zum xxx auf unser unten angegebenes Konto zu überweisen. Sollten wir innerhalb der Ihnen gesetzten Frist keinen Zahlungseingang feststellen können, sehen wir uns gezwungen, ohne erneute schriftliche Aufforderung, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Beachten Sie bitte, dass hierdurch weitere Kosten und Gebühren entstehen, die letztlich Sie zu tragen hätten. Daher ist aus eigenem Interesse fristwahrende Zahlung geboten.“
Fazit
Selbstverständlich können Sie auch ein weniger strenges Schreiben verfassen, allerdings sollten Sie bei der Formulierung Ihrer Mahnung immer darauf achten, dass es sich um eine ersthafte Zahlungsaufforderung handelt. In den meisten Fällen können Sie allerdings Ihren Kunden durch einen kurzen Telefonanruf an seine Zahlungsverpflichtung erinnern und den Zahlungseingang binnen weniger Tagen auf Ihrem Konto verzeichnen.