Die Berufsunfähigkeitsversicherung – Vorsorge für den schlimmsten Fall

 

 

Versicherung

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Wie ein Damoklesschwert hängt dieses Schicksal über jedem Menschen und bedroht ganze Schicksale: Die Berufsunfähigkeit. Ein Unfall oder Trauma kann ausreichen, dass der alte Beruf nicht mehr vollständig ausgeübt werden kann. Wer in dieser Situation ist, erfährt häufig Abstiege, denn Hilfe vom Staat gibt es nur begrenzt. Auch wenn viele an die Möglichkeit eines solchen Ereignisses nicht denken wollen, ist es also wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu betreiben.

Verlässt man sich lediglich auf die Hilfsmechanismen der Bundesrepublik Deutschland, kann dies im Einzelfall katastrophale Folgen haben. Seit einer Gesetzesreform im Jahre 2001 gibt es den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ im Gesetzestext nicht mehr als Einstufung, stattdessen findet man nur noch verschiedene Stufen der „Erwerbsunfähigkeit“. Diese werden je nach Länge unterteilt, in der ein Arbeitnehmer pro Tag noch einer Tätigkeit nachgehen kann. Je nach Einordnung des Individuums kann es vorkommen, dass Erwerbsfähige sich unabhängig von der alten Arbeit nach einer neuen Anstellung umsehen müssen („abstrakte Verweisung“) und vom Staat bei anhaltender Arbeitslosigkeit nur das gewöhnliche Arbeitslosengeld II beziehen können.

Diesem Szenario kann man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorbeugen. Eine privat abgeschlossene Versicherung gegen Berufsunfähigkeit tritt meistens dann in Kraft, wenn der ausgeübte Beruf wegen körperlicher Leiden für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nicht ausgeübt werden kann. Nachzuweisen ist das durch ärztliche Atteste.

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen, bekommen leistungsberechtigte Versicherte eine monatliche Rente, deren Höhe im Vertragswerk festgeschrieben wird. Wichtig ist für Versicherer dabei, auch darauf zu achten, dass in regelmäßigen Abständen Erhöhungen der Beträge festgelegt sind, um eventuelle Kaufkraftverluste durch Inflation auszugleichen.

Die Höhe des monatlichen Versicherungsbeitrags wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielen das Alter, bis zu dem Rente gezahlt wird, die Versicherungsdauer, die Berufsgruppe und das Eintrittsalter zusätzlich zu anderen Faktoren eine Rolle. Seit 2013 gibt es dagegen keine Unterscheidung mehr beim Geschlecht.

Auch wenn die zugesprochenen Leistungen variieren können, sind privat Berufsunfähigkeitsversicherte oft in der Lage, ihren alten Lebensstandard zu halten. Außerdem geraten sie nicht in Gefahr, sich eventuell als eingeschränkt Erwerbstätige auf dem Arbeitsmarkt eine neue Anstellung mit eventuell erheblich schlechteren Konditionen suchen zu müssen. Diese Sicherheit kann das staatliche Auffangsystem nicht bieten.

 

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