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Jeder erwachsene Mensch braucht ein Konto für Zahlungseingänge und -ausgänge. Das Girokonto ermöglicht gleichzeitig kurzfristige Überziehungen des Guthabens und somit eine gewisse finanzielle Flexibilität. Je nach Bank und Nutzung unterscheiden sich vor allem die Kontoführungsgebühren sowie die Höhe des eingeräumten Dispokredits.
Eigenschaften eines Girokontos
Ein Girokonto ist für Zahlungsverkehr ohne Bargeldwechsel unverzichtbar. Die Bezeichnung Giro (Kreis) beschreibt die ständige, zirkulierende Geldbewegung bei dieser Kontoform. Am häufigsten führen Kontoinhaber Überweisungen vom Girokonto aus. Umgekehrt gehen auch Lohn oder Rente sowie andere Geldeingänge bargeldlos auf dem Girokonto ein. Anders als bei einem Guthabenkonto ist hier eine Überziehung vorübergehend möglich.
Wie hoch diese ist, legt die Bank nach der Höhe der regelmäßigen Geldeingänge und der allgemeinen Bonität der Kontoinhaber fest. Ziel des eingeräumten Dispokredits ist es, bei kurzzeitigen Lücken im Geldeingang die Liquidität für nötige Zahlungsausgänge trotzdem zu erhalten. Ein Girokonto kann natürlich mehr. Es wird mit Girocard und Kreditkarte geführt.
Dadurch lässt sich hier auch Bargeld abheben. Bleibt ein Guthaben stehen, gibt es Zinsen darauf. Ein wichtiger Vorteil ist die Einlagensicherung. Der Kontoinhaber verliert eingezahlte Gelder also selbst dann nicht, wenn die Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Girokonto bei der Deutschen Bank eröffnen
Die Deutsche Bank bietet verschiedene Varianten für ein Girokonto an. Diese Pakete stehen zur Verfügung:
- Aktiv-Konto als Basiskonto mit einer Reihe kostenloser Funktionen
- BestKonto als Premiumkonto mit außerdem Reiseservice, Reiseversicherung und kostenloser Kreditkarte
- Junges Konto für Azubis, Studenten und Menschen unter 30 Jahre
Der Funktionsumfang über das Basiskonto hinaus führt zu unterschiedlichen Kontoführungsgebühren. Diese liegen bei der Deutschen Bank zwischen 5 und 10 Euro. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, kann hier versuchen, die Eröffnung des Girokontos in fünf Schritten vorzubereiten. Zunächst wird der Kontoantrag online ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben.
Dann wird das Antragsformular mit dem Personalausweis an einer Postfiliale vorgelegt. Der Filial-Mitarbeiter bestätigt die Identität und sendet das Formular weiter zur Deutschen Bank. Sobald dort Angaben und Identität geprüft sind, erhält der Antragsteller auf dem Postweg alle nötigen Unterlagen für die Kontoeröffnung zugesandt.
Girokonto als Gemeinschaftskonto eröffnen
Paare können Kontoführungsgebühren sparen, wenn sie statt separater Konten ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Dazu genügt es, wenn beide Antragsteller in Deutschland wohnen und 18 Jahre alt sind. Allerdings bieten Banken ein Girokonto als Gemeinschaftskonto nur für Personen ohne Schufa-Einträge an. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten beide Kontoinhaber je eine eigene EC-Karte. Jeder kann damit im vereinbarten Rahmen über das vorhandene Kontoguthaben verfügen.
Wichtig ist: Den Antrag auf Kontoeröffnung müssen beide Personen stellen. Es müssen sich auch beide Antragsteller mit dem Personalausweis identifizieren. Ab Kontoeröffnung gilt für das Gemeinschaftskonto eine Oder-Verfügung. Es darf also jeder für sich Geld abheben, Überweisungen ausführen oder den Dispokredit in Anspruch nehmen. Eröffnen Erbengemeinschaften ein solches Konto, wird es per UND-Verfügung geführt. Jetzt können nur alle gemeinsam über Guthaben und Transaktionen verfügen.
Fazit
Jede volljährige Person mit guter Bonität kann ein Girokonto eröffnen. Der Vorteil dieser Kontoart ist die Möglichkeit der kurzzeitigen Überziehung. Der Dispo ist allerdings im Kontovertrag je nach Einkommen und Bankvereinbarung begrenzt.