Vom Umgang mit irreführenden Anboten

Im Recht im klaren sein Bild: pixabay

Im Recht im klaren sein
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Kaum wurde Ihre Firma ins Handelsregister eingetragen oder Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) veröffentlicht, schon flattern unzählige als Behördenschreiben getarnte Angebote ins Haus. Was Sie im Umgang mit diesen irreführenden Angeboten beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Was es sich mit den Schreiben auf sich hat

Fast jeder Unternehmer kennt diese Briefe und leider sind auch schon viele darauf hereingefallen. Irreführende Angebote, die auf den ersten Blick wie das Schreiben oder die Rechnung einer offiziellen Behörde aussehen, letztlich aber von einem dubiosen Unternehmen stammen und lediglich das Angebot zum Abschluss eines Vertrages beinhalten.

Viele Betrüger machen sich die Unerfahrenheit einiger Unternehmer bzw. die Hektik des Alltags zu Nutze, denn nicht selten wird etwas unterzeichnet, ohne es wirklich gelesen zu haben. Zahlreiche zwielichtige Unternehmen haben aus diesem Umstand ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Sie recherchieren nach den neuesten Veröffentlichungen von Behörden wie dem DPMA oder der IHK und schreiben gezielt die Unternehmer an. Auf den ersten Blick wirkt die äußere Form des Briefes wie der einer Behörde und auch die Bezeichnung des Absenders klingt ähnlich. Oft sollen die Angaben im Schreiben nur überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Sendet der Unternehmer dann dieses Formular unterzeichnet zurück oder bezahlt die vermeintliche Rechnung, kommt einige Tage später das böse Erwachen.

Die Folgen

Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie das Angebot an, Ihre Daten gegen Bezahlung einer horrenden Gebühr auf einer Plattform im Internet zu veröffentlichen. Allerdings ist diese Veröffentlichung für Sie völlig nutzlos, denn niemand wird je diese Webseiten besuchen, es sei denn, er ist auch auf das irreführende Angebot dieser dubiosen Anbieter hereingefallen. Aus diesem Grund sollten Sie stets das Kleingedruckte lesen, denn es enthält die Angabe, dass es sich hierbei nur um ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages handelt. Sind Sie sich unsicher, ob der Brief nicht doch von einer offiziellen Behörde stammt, können den Absender googeln oder einen Blick auf die Homepage des DPMA oder der IHK werfen, denn diese veröffentlichen regelmäßig die unzähligen Anbieter, die dieses dubiose Geschäftsmodell betreiben und Sie mit ihren vermeintlichen Behördenschreiben in die Irre führen wollen. Es lohnt sich also, beim Bearbeiten der täglichen Post einen zweiten Blick zu riskieren, das Kleingedruckte zu lesen und bei Unsicherheiten im Internet zu recherchieren. So können Sie es vermeiden, sich von irreführenden Angeboten täuschen zu lassen und tappen nicht in die Falle von zwielichtigen Unternehmen.

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