Unterschiedliche Gründe können beim Ein- und Verkauf dafür verantwortlich sein, dass Waren an Lieferanten zurückgeschickt werden. Buchungen von Rücksendungen betreffen dabei sowohl die Aktiv-, als auch die Passivseite einer Bilanz.
Bei einer Lieferanten Retoure vermindern sich die Anschaffungskosten
Bei einer Falschlieferung oder bei gravierenden Sachmängeln wird die Ware an den Lieferanten zurückgesandt (Lieferantenretour). Dadurch werden die Anschaffungskosten und die Vorsteuer der ursprünglich bezogenen Ware gemindert (gem. § 17 Abs. 1 UStG). Damit nicht nur der Warenbestand, sondern auch der Bestand in der Buchhaltung übereinstimmt, müssen die Posten der betroffenen Konten korrigiert werden. Der Betrag der Rücksendung und die Vorsteuer wird auf der Habenseite des Warenkontos ausgebucht, die Minderung der Verbindlichkeiten auf der Sollseite gegen gebucht.
Ein Händler kauft exemplarisch für 100.000 Waren zuzüglich 19% Umsatzsteuer Waren, welche, aufgrund einer Beschädigung, unverzüglich zurückgegeben werden. Die Waren sind vom Händler noch nicht bezahlt worden:
Buchungssatz bei Lieferung:
Wareneinkauf 100.000 an Verbindlichkeiten aus L.u L. 119.000
VorSt 19.000
Buchungssatz bei Rückgabe:
Verbindlichkeiten aus L.u L. 119.000 an Wareneinkauf 100.000
VorSt 19.000
Bei Rücksendung vermindern sich die Forderungen des Lieferanten
Bei einer unbezahlten Warenrücksendung des Händlers (Kundenretoure), muss der Lieferant die Posten der Warenverkäufe korrigieren. Durch die Rücksendung des Kunden werden Verkaufserlöse, Forderungen und Steuern gemindert. Es findet also eine Aktiv-Passiv-Minderung statt, da die Bilanz auf beiden Seiten abnimmt.
Der Lieferant erhält beschädigte, noch nicht bezahlte, Ware für 5.000 netto vom Händler zurück:
Buchungssatz bei Lieferung:
Forderungen aus L.u L. 5.950 an Warenverkaufskonto 5.000
USt 950
Buchungssatz bei Rückgabe:
Warenverkaufskonto 5.000 an Forderungen aus L. u. L. 5.950
USt 950
Die Steuerposten der Buchhaltung ist für das Finanzamt wichtig
Einer der häufigsten Fehler von Buchhalter-Neulingen, ist das Versäumnis der entsprechenden Steuerposten. Diese Posten, insbesondere die Umsatzsteuer, sind für das Finanzamt sehr wichtig. Daher ist es bedeutend, die Buchungen stets zu dokumentieren und schriftlich abzulegen. Dies dient der Kontrolle und zu Beweiszwecken gegenüber Dritten. Das Entscheidende einer korrekten Buchführung ist es, dass für zurückgesendete Waren am Ende keine Umsatz-/Vorsteuer gezahlt wird. Entsprechend muss bei einer Rücksendung von Ware, stets derselbe Steuerbetrag in der Gegenbuchung auftauchen.