Heute möchte ich einmal das Thema Lohnsteuerklassen aufgreifen.
In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen, in die man eingestuft werden kann. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Auf der Lohnsteuer werden auch unterschiedliche Freibeträge eingetragen, die einem zustehen. Dazu gehören Freibeträge, wie der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag, der Sonderausgabenpauschbetrag, die Vorsorgepauschale, die Alleinerziehendenentlastung und der Kinderfreibetrag für jedes Kind.
Welche Steuerklassen es für wen gibt, möchte ich in der nachfolgenden Tabelle kurz erklären.
Steuerklasse | Voraussetzung / Erklärung |
I |
Voraussetzung für Steuerklasse I ist, dass weder Voraussetzungen für Steuerklasse III noch für Steuerklasse IV erfüllt werden. |
II | Für Alleinerziehende, die die Voraussetzungen für Steuerklasse I erfüllen und die einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben (Kinderfreibetrag oder Kindergeld). |
III |
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IV |
Diese Steuerklasse sollte gewählt werden, wenn beide Ehepartner ungefähr gleich verdienen. Die Steuer ist mit der aus Steuerklasse I gleich. |
V |
Ist zu empfehlen bei unterschied hohen Gehältern. Der besser verdienende bekommt Steuerklasse III und der geringer verdienende bekommt Steuerklasse V. |
VI | Ist für eine zweite oder weitere Lohnsteuerkarte. Hier werden keine Freibeträge mehr eingetragen, da sie bereits auf der ersten Lohnsteuerkarte vermerkt sind. |