Das Förderangebot für Weiterbildungen ist sehr beschränkt. Dennoch sind sie für viele Personen geeignet. In den folgenden Abschnitten werde ich auf die einzelnen, grundlegenden Fördermöglichkeiten eingehen.
Förderung durch Weiterbildungsveranstalter
Oftmals wird von den Veranstaltern einer Weiterbildung ein Rabatt für bestimmte Personengruppen gewährt. Dies können zum Beispiel Arbeitslose, Selbstständige oder Menschen mit Behinderung sein. Auch der Rabatt durch einen bestimmten Betrag ist möglich, wenn der Teilnehmer in einem bestimmten Club Mitglied ist.
Bildungsgutschein als Fördermöglichkeit
Von dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, können Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen profitieren. Die Agentur für Arbeit kann einen Bildungsgutschein ausstellen, wenn diese die Weiterbildung für notwendig befindet. Durch den Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit alle Kosten die im Zusammenhang mit der Fortbildung entstehen.
Förderprogramme der Länder
Fast alle Länder bieten Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer, Selbstständige o.ä. an, um beispielsweise dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Diese Art der Förderung ist mit einer Höchstfördergrenze verbunden. Die Förderhöhe wird meist prozentual (z.B. 50%) errechnet. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt in der Regel durch Investitionsbanken oder andere Banken der Länder. Hier ist in der Regel vor Beginn der Maßnahme ein Antrag zu stellen.
Förderung durch das Aufstiegs-BAföG
Durch das Aufstiegs-BAföG werden Weiterbildungen zum Fachwirt, Meister, Techniker, etc. gefördert. Das Aufstiegs-BAföG wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Die Voraussetzung eines bestimmten Alters ist ebenfalls nicht zu erfüllen. Die Förderung beträgt max. 15.000 €. Die Förderung besteht aus zwei Varianten. Zum einen ein Zuschuss in Höhe von 40 %, welcher nicht zurückgezahlt werden muss.
Zum anderen handelt es sich um ein zinsgünstigeres Darlehen. Ein Darlehen muss zur Förderung mit Hilfe des Zuschusses nicht zwangsläufig aufgenommen werden. Bei bestandener Abschlussprüfung entfallen jedoch 40 % (bei Unternehmensgründern 66 %) der Darlehensschuld.
Förderung von Schulabschlüssen
Schulabschlüsse lassen sich mithilfe des „normalen“ BAföG finanzieren. Hier gilt es jedoch einige Voraussetzungen zu beachten. Zum einen muss der Antrag vor Vollendung des 30. Lebensjahres bewilligt werden. Zum anderen muss es sich um eine BAföG förderfähige Schule handeln. Sowohl Deutsch, als auch Menschen anderer Staatsangehörigkeit können BAföG beantragen, sofern sich ein längerer Verbleib in Deutschland erkennen lässt.
Förderung durch den Arbeitgeber
Eine Förderung durch den Arbeitgeber kann natürlich dadurch geschehen, indem der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten übernimmt. Einem Arbeitnehmer stehen im Jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu. Somit kann ein Arbeitgeber auch durch Freistellung von der Arbeit eine Weiterbildung fördern. Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig beantragt werden. Die Weiterbildung muss als Bildungsurlaub gekennzeichnet sein. Der Arbeitgeber kann jedoch die Teilnahme an der Weiterbildung untersagen, sofern es eine betriebliche Beeinträchtigung mit sich bringen würde.
Das Stipendium
Ein Stipendium kann je nach Schule unterschiedlich gewährt werden. Es kann zum Beispiel als Gewinn von einem Gewinnspiel verlost werden. Es kann jedoch auch an bestimmte Bedingungen geknüpft werden wie zum Beispiel einen Notendurchschnitt besser als 2,5. Durch ein Stipendium wird dem Teilnehmer einer Weiterbildung entweder die kosten erstattet oder übernommen.