Kredite und Steuer – So lässt sich damit Geld sparen

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Üblicherweise überbrücken Kreditnehmer durch die Aufnahme eines Kredits einen finanziellen Engpass. In vielen Fällen darf ein Teil des Kredits während der Rückzahlungsphase steuerlich abgesetzt werden. Die besten Sparmöglichkeiten bieten Kredite in zukunftsträchtige Einnahmequellen, beispielsweise in Immobilien mit der Aussicht auf Mieteinnahmen.

Abzugsfähiger Kreditanteil

Privatpersonen dürfen Werbungskosten ebenso wie Freiberufler von der privaten Steuer absetzen. Als Werbungskosten gelten bei einem Kredit die Zinsen. Von diesen wird mit jeder monatlichen Rate ein bestimmter Teil getilgt. Was über das Jahr also an Zinstilgung geleistet wurde, berücksichtigt das Finanzamt bei den Werbungskosten und zieht entsprechende Beträge von der Steuerpflicht ab. Beliebt für diese Absetzmöglichkeit ist der Erwerb von vermietfähigen Immobilien mit Hilfe eines Kredits.

Die Investition in Arbeitsmittel bei Freiberuflern ist für die Fortführung des Geschäfts unerlässlich und somit steuerlich relevant. Absetzfähige und somit auf Kredit finanzierbare Arbeitsmittel sind Laptop oder Firmenfahrzeug. Anerkannt wird die Kreditaufnahme durch Pendler zu weit entfernten Arbeitsorten. Sie können sich deshalb eine Zweitwohnung per Kredit finanzieren und davon die Zinsen absetzen. Es sollte hierbei allerdings kalkuliert werden, ob der betriebene finanzielle Aufwand durch Steuererleichterungen wirklich günstig verringert werden kann.

Beispiele für nicht absetzbare Kreditanteile

Für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs werden Kreditzinsen nicht berücksichtigt. Vielmehr zahlt das Finanzamt für die Fahrt mit einem PKW zur Arbeitsstelle oder für Dienstreisen eine Pauschale auf entstehende Fahrtkosten. Es obliegt dem Fahrzeughalter, diese erstattete Pauschale als Rücklage auf ein neues Fahrzeug anzusparen. Auch für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz gilt dies ohne Ausnahme.

Für die Anschaffung von Fernsehgeräten, Küchenmöbeln und ähnlichen Konsumgütern setzt das Finanzamt ebenfalls die Möglichkeit voraus, solche Dinge durch Sparen zu finanzieren. Ist dennoch ein Kredit fällig, lässt sich davon nichts absetzen. Besser sollte durch gründlichen Vergleich vor der Kreditaufnahme eine Möglichkeit mit bezahlbaren Raten und sinnvollen Laufzeiten gefunden werden.

Über Portale wie Kredit24-sofort können die verschiedenen Anbieter auch für beispielsweise Kleinkredite direkt nach Gebühren und Zinsen, Angebotsumfang und sonstigen Konditionen verglichen werden.

Absetzmöglichkeiten durch sinnvolle Kreditaufnahme verbessern

Die Aufnahme eines Kredits bedeutet immer eine längerfristige Einschränkung in den finanziellen Möglichkeiten. Doch die monatlichen Raten lassen sich wenigstens teilweise zurückfinanzieren. Der Kauf eines Hauses, in dem sich bereits zahlende Mieter befinden, wird hierbei besonders positiv berücksichtigt. Die Gegenrechnung zwischen Kredithöhe und zu versteuernden Mieteinnahmen setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

  • Abschreibungen
  • Grundsteuer
  • Versicherungskosten
  • Reparaturen
  • Gutachten
  • Kreditkosten

Die Differenz kann pro Jahr mehrere tausend Euro betragen und somit ein erhebliches Sparpotenzial für die gesamte Dauer der Kreditrückzahlung bedeuten.

Fazit

Ein Teil von Krediten kann unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Doch nicht jede Kreditform wird dafür berücksichtigt. Langfristig lohnt sich das Absetzen vor allem bei Krediten, für deren Investition mit Rückgewinnen – beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung – zu rechnen ist.

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