Das Angebot der DBV – als Beamter in guten Händen
Der Staat als Dienstherr erfüllt seine Fürsorgepflicht für Beamte in Form der Beihilfe. Das heißt, jeder Beamte bekommt einen Teil seiner Kosten für Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen vom Staat ersetzt. Angehörige sind entsprechend...