Materialgemeinkosten: Definition, Berechnung und Beispiele

Materialgemeinkosten

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Materialgemeinkosten sind Teil des Materialaufwands in der Buchhaltung, der nicht direkt einzelnen Produkten oder Kostenträgern zugeordnet werden kann. Zu den indirekten Materialgemeinkosten zählen beispielsweise Beschaffungskosten (Transportkosten, Verpackungskosten), Lagerkosten für ein Lager, in dem mehrere Materialien gelagert sind, oder Prüfkosten. Diese Ausgabenposten umfassen exampli causa Personalkosten für Mitarbeiter, die an der Lagerung und Beschaffung beteiligt sind, sowie Betriebs- und Abschreibungskosten für das Gebäude (z. B. das Lager).

In der jährlichen Kostenstellenjahresplanung werden die Materialgemeinkosten angezeigt. Gemeinkosten für Materialien werden auf der Grundlage des Verhältnisses der Gemeinkosten des Materials und des annuellen Materialeinsatzes berechnet. Dieser Zuschlag wird zu den verwendeten Materialien hinzugerechnet. In der Kostenrechnung werden die Materialeinzelkosten zur Berechnung der Materialkosten zu den Materialgemeinkosten addiert.

Materialgemeinkosten: Detaillierte Definition

In der Vollkostenrechnung sind es die Kosten, die im Material (Hilfsmaterial) für die Beschaffung, Prüfung (Kosten für die Materialprüfung), Lagerung und Abnahme des Materials anfallen. Materialgemeinkosten umfassen v.a.: Löhne, Gehälter und Unterstützungskosten von Personen, die an der Beschaffung, Lagerung und Prüfung beteiligt sind, Abschreibung und Reparatur von Lagern und Räumlichkeiten, Versicherung von Lagern und Ausrüstung, Heizungs- und Beleuchtungskosten, Zinsen für in das Lager investiertes Kapital usw. (Lagerkosten, Lagerverluste). Materialgemeinkosten sind ein Teil der Materialkosten.

Beispiele für Materialgemeinkosten

Materialgemeinkosten umfassen beispielsweise:

  • Gehälter von Mitarbeitern der Beschaffungsabteilung, des Warenannahmelagers und der Wareneingangskontrolle
  • sonstige Gemeinkosten dieser Abteilungen, z. B. Miete für genutzte Räumlichkeiten oder Abschreibung eines Objekts

Fallbeispiel: Das Unternehmen hat einen Einkäufer. Die jährliche Kostenstelle des Einkaufs beläuft sich auf 100.000 Euro (60.000 Euro für Personal und 40.000 Euro für Büromiete, Abschreibung von Möbeln und PC usw.). Der Einkäufer kauft Rohstoffe im Wert von 2 Millionen Euro pro Jahr. Die Gemeinkosten belaufen sich auf 100.000 bei 2 Millionen Euro. In diesem Fall beträgt die Zulage für Materialgemeinkosten 5 % (100.000 Euro / 2.000.000 Euro).

Mit anderen Worten, ein Produkt, das Rohstoffe im Wert von 1000 Euro (direkte Materialkosten) enthält, erhält 50 Euro als Materialgemeinkosten dazu addiert, sodass die gesamten Materialkosten 1.050 Euro betragen.

Erweiterte Erklärung

Die Höhe der Gemeinkosten für Materialien umfasst alle mit dem Material verbundenen Kosten, die sich jedoch nicht auf ein bestimmtes Produkt beziehen. Sie enthalten mehrere Komponenten und können daher keiner Kostenstelle direkt zugeordnet werden.

Formel zur Berechnung des Materialaufwands

Die Materialkosten, mit denen ermittelt wird, welche Kosten mit der Herstellung unterschiedlicher Güter verbunden sind, stückeln sich aus direkten Materialkosten und Materialgemeinkosten zusammen. Um die Formel zu verstehen, die für die Berechnung der Materialkosten erforderlich ist, ist es in der ersten Phase wichtig, die Gemeinkosten für Materialien von den Materialeinzelkosten zu differenzieren.

Es gilt: Der Begriff Materialeinzelkosten bezieht sich auf das Material, das zur Herstellung eines bestimmten Produkts erforderlich ist. Ein klassisches Beispiel sind Rohstoffe. Hinzu kommt als Merkmal, dass sie im Zusammenhang mit Materialeinzelkosten genau zugeordnet werden können. Kostenstellen werden verwendet, um die Menge der Rohstoffe, die in das Produkt gelangen und die entsprechenden direkten Materialkosten zu dokumentieren. Allerdings fällt nicht nur dieser Rohstoff in die Kategorie der unmittelbaren Materialeinzelkosten. Auch viele Hilfsstoffe sind hier verschrieben.

Im Gegensatz zu Materialeinzelkosten können Materialgemeinkosten nicht unmittelbar mit einem konkreten Erzeugnis verknüpft werden. Nicht genau zuordenbare Zusatzgeräte fallen als Verbrauchsmaterial in diese Kategorie. Ein typisches Beispiel für Materialkosten ist Elektrizität. Zur Berechnung der Materialkosten werden Materialeinzelkosten und Materialgemeinkosten addiert.

Kurz: Produktionskosten als Teil der Materialgemeinkosten

Mit Produktionskosten können Vermögenswerte oder Wirtschaftsgüter bewertet werden. Die angegebenen Herstellungskosten setzen sich zusammen aus:

  • Materialkosten
  • Produktionskosten
  • besondere Ausgaben

Im Gegensatz zu wesentlichen Materialgemeinkosten, Herstellungsgemeinkosten und Abschreibungen auf produktionsbedingte Vermögenswerte können Kosten, die beispielsweise in der allgemeinen Verwaltung anfallen, freiwillige Sozialleistungen und ähnliche Bereiche nicht als traditionelle Produktionskosten betrachtet werden. Verkaufskosten sind von den Kosten der Herstellung ausgenommen.

Materialgemeinkosten berechnen

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Anhand der Endsumme der oben genannten Kostengruppen (Produktionskosten, Materialkosten, Sonderkosten) können Sie aus den Produktionskosten ersehen, wie teuer es für ein Unternehmen ist, Produkt X herzustellen. Daraus lässt sich ein kostengünstiger Verkaufspreis ermitteln. Alle wichtigen Details sind im Handelsgesetzbuch geregelt. Zu den Gemeinkosten der Materialien zählen ebenso Lager-, Verpackungs- und Versandkosten. Personalkosten und Abschreibungen auf den Produktionsstandort können ebenfalls hinzugefügt werden.

Zur Ermittlung des Materialgemeinaufwands ist ein jährlicher Kostenstellenplan erforderlich. Die Materialgemeinkosten werden berechnet, um die Höhe der Kosten zu bestimmen. Um dies zu bewahren, wird der Materialaufwand mit dem jährlichen Materialeinsatz verglichen. Dieser Zuschlag wird dem verwendeten Material hinzugerechnet. Aus der Höhe der Gemeinkosten für Materialien und der direkten Materialkosten ergibt sich der für die Herstellung eines Produkts erforderliche Materialaufwand zur Bilanzierung der Betriebskosten.

Unterschied zu Materialkosten

Direkte Materialkosten sind mit einem bestimmten Produkt verbunden und werden direkt dem entsprechenden Erzeugnis zugeordnet. Sie sind Teil der Herstellungskosten und bilden die Grundlage für die Materialkosten. Andererseits können Materialgemeinkosten keinem Produkt zugeordnet werden. Der Inhalt dieser Kosten ist sehr umfangreich, weshalb keine direkte Kostenstelle dafür verantwortlich ist. Beispiele für Materialgemeinaufwand:

  • Miete: Zum Beispiel für Lager und Büros
  • Gehälter der Mitarbeiter: Einkauf, Lagerung, Wareneingang
  • Abschreibung von Geräten und Gebäuden

Materialgemeinkosten: Wesentliche wirtschaftsrechtliche Bedeutung

Das Handelsrecht muss sowohl für materielle Einzelkosten als auch für materielle Gemeinkosten berücksichtigt werden. Die Regeln hierfür sind im Handelsgesetzbuch, kurz HGB, angegeben. § 255 Abs. 2 Satz 2 enthält wichtige Angaben zu den Materialgemeinkosten, nach denen diese Kosten in die Berechnung der Herstellungskosten einfließen müssen. Dies ist beispielsweise unumgänglich, um die Endprodukte in der Bilanz berücksichtigen zu können.

Materialgmemeinaufwand

Es ist bekannt, dass der Gemein-Aufwand für Materialien der mit dem Material verbundene Aufwand ist, der jedoch nicht direkt mit einem bestimmten Produkt zusammenhängt. Dies wird anhand eines einfachen Beispiels veranschaulicht. Der Unternehmer produziert hochwertige Antriebswellen. Dazu engagiert es einen Einkäufer von Rohstoffen. Auf die Kostenstelle des Einkäufers fallen jährlich 100.000 € an. Darunter fallen 70.000 Euro für Mitarbeiter und 30.000 Euro für Bürounterhaltung an. Der Käufer kauft Rohstoffe im Gegenwert von 2 Millionen Euro pro Jahr.

Um die Materialkosten ermitteln zu können, müssen die Materialgemeinkosten des Einkäufers mit 100.000 Euro auf den Kaufbetrag von 2 Millionen Euro dazu addiert werden. Nach Berechnung von 100.000 Euro geteilt durch 2 Millionen Euro beträgt der Materialgemeinaufwand 5 %. Wenn ein Endprodukt hergestellt wird, für das ein Rohstoff von 1000 Euro benötigt wird, werden 50 Euro (5 %) als Materialgemeinkosten hinzugefügt. Im Allgemeinen betragen die Kosten für dieses Produkt somit 1050 Euro.

Was muss ein Unternehmer bei den Materialkosten beachten?

Wie oben erläutert, werden Materialgemeinkosten durch Berechnung von Aufschlägen zu den Materialgemeinkosten addiert. Im Allgemeinen spielt eine genaue Berechnung der anfallenden Kosten eine wichtige Rolle. Somit sollten nicht nur die Herstellungskosten für das Produkt, sondern auch die Selbstkosten berücksichtigt werden. Dies sind Betriebs- und Verwaltungskosten. Diese Kosten sind für die Herstellung und den Verkauf des Produkts erforderlich. Sie repräsentieren die langfristige untere Preisgrenze sowie die Ausrichtung des tatsächlichen Verkaufspreises.

Dieser sollte über den Kosten liegen, damit der Unternehmer Betriebsgewinn erzielen kann. Diese verschiedenen Berechnungen machen deutlich, dass auch die Gemeinkosten der Materialien exakt mit den Produktionskosten übereinstimmen müssen.

Die Differenz des Materialgemeinaufwands zu den direkten Materialkosten

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob Kosten unmittelbar dem entsprechenden Kostenträger (Produkt) zugeordnet werden können oder nicht. Wenn Sie genau sagen können, welche Art von einzelnen Rohstoffen in das Endprodukt gelangt ist, ist dies eine der eindeutigen Kosten des Materials. Wenn dies nicht möglich ist und daher keine Kostenstelle direkt verantwortlich ist, wird es als Materialgemeinaufwand berücksichtigt.

Der Unterschied im Beispiel der Personalkosten

Personalkosten sind sowohl den Materialkosten als auch der MGK zuzurechnen. Die Kosten für den Mitarbeiter, der ein Loch in das Werkstück bohrt, werden zu den Stückkosten addiert (Mitarbeiter bearbeitet nur ein Produkt, er tut nichts anderes). Verwaltungsangestellte sind nicht nur für ein einziges Erzeugnis verantwortlich. Daher ist dies eine Kostenstelle der Materialgemeinkosten.

Zusammenfassung der Materialgemeinkosten

Die Summe aller mit einem Material verbundenen Kosten, die keinem bestimmten Produkt zugeordnet werden können, werden als Materialgemeinkosten klassifiziert. Sie können nicht direkt den Kostenstellen eingeordnet werden und sind daher getrennt zu berechnen. Dies geschieht normalerweise durch die Materialgemeinkosten.

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