Unternehmensformen im Überblick: Die Kommanditgesellschaft (KG)

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Eine Kommanditgesellschaft oder international als Limited Partnership (SCS) bekannt, ist eine Form von Unternehmen, die in mehreren zivilen Systemen vorhanden sind. Deren Hauptmerkmal ist, zwei Kategorien von Partnern zu haben. Der Kommanditist stellt die Mehrheit der Mittel zur Verfügung, überträgt jedoch die Verwaltung der Gesellschaft dem Komplementär, der die Befugnisse für Risiken verwaltet.

Woher stammt der Begriff „Kommanditgesellschaft“?

Der Begriff leitet sich von der mittelalterlichen accomandìgia ab, einer juristischen Institution lombardischen Ursprungs, der ihre Abstammung in der lateinischen Wurzel comes hat. Das sind Komitees und Gemeinschaften, die eine eigene Gesellschaft darstellen.

Nach Ansicht von Historikern wurde ein Subjekt (ein Gemein- oder Grundbesitz) für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer unter das Protektorat einer anderen Person eines bestimmten Gemeinwesens oder einer Lordschaft erstellt. Die Anforderung war zu dieser Zeit ein persönlicher Rechtsakt. Im Laufe der Zeit hat die Vermögens- und Finanzverpflichtung auch innerhalb eines Unternehmens einen höheren Wert angenommen.

Eine KG gründen

In der Gründungsurkunde sind die persönlich haftenden Gesellschafter und die Kommanditisten ausdrücklich erwähnt. Ein Gläubiger kann auf das Kapital der Gesellschaft, wie für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und teilweise auf das persönliche Vermögen der Komplementäre Anspruch erheben. Diese besitzen in der Ausübung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie ist eine Eintragung in die Handelskammer für den Tätigkeitsbereich des Unternehmensregisters.

Sie unterscheiden sich von der Kommanditgesellschaft durch erworbene Anteile. Da der erstgenannte Teil der Kategorie der Personengesellschaften unterliegt, ist sie daher der Disziplin der Gesellschaft im Kollektivnamen mit den üblichen Anpassungen unterlegen, die für die Anwesenheit von Mitgliedern mit beschränkter Haftung vorgesehen sind, anwendbar ist. Der Bereich der Aktiengesellschaft wird auf die Zweite angewandt, die zur Kategorie der Kapitalgesellschaften gehört.

Das Grundkapital der Kommanditgesellschaft ist in Anteile unterteilt, sodass jeder Anteilseigner proportional zu den geleisteten Beiträgen einen anderen proportionalen Anteil hat. Die Aktien können niemals aus Anleihen bestehen, wie dies bei Kommanditgesellschaften der Fall ist. Sie haben keine Rechtspersönlichkeit und folglich eine unvollkommene patrimoniale Autonomie.

Haftungsbeschränkung

Der Vorteil der Haftungsbeschränkung entspricht einem strengen Ausschluss der Kommanditisten von der Verwaltung der Gesellschaft. Dieses Verbot sieht im Falle eines Verstoßes neben dem Risiko des Ausschlusses des Unternehmens gegenüber dem Partner den Verlust der beschränkten Haftung vor. Derselbe Effekt tritt auf, wenn der Kommanditist erlaubt, seinen Namen in den Firmennamen aufzunehmen.

In diesem Fall wird er gemeinsam und unbegrenzt auf die sozialen Verpflichtungen reagieren müssen, außer im Fall, dass er den Namen trotz der Übertragung der Aktie behalten hat, aber nicht den Titel eines Komplementärs annimmt.

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